EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung ( am 03.07.2024, um 13:00 Uhr)

EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Mittwoch, 03.07.2024, um 13:00 Uhr

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft,

Schorberger Straße 66, 42699 Solingen,

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 91.494,84 EUR aus dem Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden:

Keine Ausschüttung einer Dividende je Aktie auf die 500.000 dividendenberechtigte Aktien 0,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 91.494,84 EUR
Bilanzgewinn 91.494,84 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates zu beschließen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Klarstellung zum Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte sowie damit verbundene Satzungsänderung

Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte in § IX. des Gesellschaftsvertrags ist veraltet. Nach Abstimmung im Vorstand und Aufsichtsrat soll die Satzung keinen ausdrücklichen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte mehr vorsehen. Gemäß § VI. Absatz 5 des Gesellschaftsvertrags kann der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss anordnen, dass bestimmte Arten von Geschäften seiner Zustimmung bedürfen. Eine entsprechende Geschäftsordnung für den Vorstands inklusive eines dort geregelten Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in Kraft, so dass es keiner zusätzlichen Aufzählung in der Satzung bedarf.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„§ IX. der Satzung – Zustimmungsbedürftige Geschäfte – wird gestrichen“

7.

Neuwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Gem. § 16 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern. Durch das unterjährige Ausscheiden eines Mitgliedes ist es erforderlich, ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Person zur Wahl zum Aufsichtsrat vor:

Dr. Rolf Werner, Diplom-Kaufmann /​ Doctor of business administration (PhD)

Dr. Rolf Werner ist seit 2023 Head of Europe Nokia. Er verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Führungs- und Managementfunktionen namhafter Unternehmen im Bereich Telekommunikation und IT. Durch seinen breiten Erfahrungsschatz wird er wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der Gruppe geben können.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

8.

Beschlussfassung über die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds

Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates wurden von der Hauptversammlung am 31.08.2022 gewählt, so dass deren Amtszeit entsprechend § VII. Absatz 2 der Satzung mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird. Um eine Angleichung der Länge sämtlicher Aufsichtsratsmandate zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Amtszeit des unter Tagesordnungspunkt 7 gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieds wie folgt zu begrenzen:

„Dr. Rolf Werner wird zunächst nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt, d.h. bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird.“

9.

Beschlussfassung zur Einbeziehung in den Konzernabschluss

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT steht für die von der EUROPA SERVICE Mobility Partners AG bis zum Abschlussstichtag 31.12.2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr (01.01.2024 bis 31.12.2024) ein.

Die EUROPA SERVICE Mobility Partners AG wird für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 in den Konzernabschluss der STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Wuppertal HRB 16207, zum 31.12.2023 einbezogen. Auch die übrigen Voraussetzungen für Erleichterungen gemäß § 264 Absatz 3 HGB sind bzw. werden erfüllt sein.

Die Gesellschaft und der Vorstand der Gesellschaft werden gemäß § 264 Absatz 3 HGB von der Verpflichtung befreit, für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 gemäß § 264 Absatz 1 HGB den Jahresabschluss nach § 325 HGB offenzulegen.

Hinweise

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Datenschutz

Um Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären (und ggfs. deren Bevollmächtigten) verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 (1) c) DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Webseite unter

https:/​/​www.europa-service.de/​datenschutz.html

 

Solingen, im Mai 2024

Der Vorstand

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