Oberstdorfer Bergbahn AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 17. Juli 2024, 10:00 Uhr)

OBERSTDORFER BERGBAHN AG

OBERSTDORF

ISIN DE000A2AA444

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2024

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, den 17. Juli 2024, 10:00 Uhr,

im Oberstdorf Haus, Kleiner Saal „Breitachklamm“,
Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/​23 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/​23

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2022/​23 in Höhe von -661.708,95 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Vortrag auf neue Rechnung -661.708,95
Bilanzverlust -661.708,95
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​23

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis einschließlich 30.11.2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​23

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/​23 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis einschließlich 30.11.2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​24

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

asr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bahnhofplatz 1
87435 Kempten

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​24 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 10. Juli 2024, bei unserer Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Anträge von Aktionären

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2024

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der festgestellte Jahresabschluss samt Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/​23 sowie die aktuelle Satzung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2024

abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 64.400 auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben, die 64.400 Stimmrechte gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 64.400. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über ihre Aktionäre und/​oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht im Rahmen gesetzlicher Pflichten und um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Oberstdorfer Bergbahn AG verarbeitet die Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/​oder deren Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden sich online unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2024

und können unter den für die Anmeldung genannten Adressen auch in gedruckter Form angefordert werden.

Oberstdorf, im Mai 2024

Oberstdorfer Bergbahn AG

Der Vorstand

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