Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach – Einladung zur Hauptversammlung ( am 17. Juli 2024, 11.00 Uhr)

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach

Aichach

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

Hauptversammlung

am 17. Juli 2024, 11.00 Uhr (MESZ),

in den Räumen unserer Gesellschaft,

Donauwörther Str. 29, 86551 Aichach,

ein.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Neuwahlen des Aufsichtsrats

Der Vorstand der Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach hat am 16. April 2024 durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger und durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach ein Statusverfahren nach §§ 97 ff. Aktiengesetz (AktG) eingeleitet. Da das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger angerufen wurde, richtet sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nunmehr nach §§ 95, 96 Abs. 1 Var. 7, 101 Abs. 1 AktG.

Aufgrund des abgeschlossenen Statusverfahrens werden mit Beendigung der Hauptversammlung am 17. Juli 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Satz 3 AktG sämtliche Mandate der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft erlöschen, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nunmehr gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Var. 7, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

(a)

Herrn Alois Werner Karl, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Dingolfing,

(b)

Herrn Felix Fronhofer, Kaufmännischer Angestellter bei der Fronhofer Mühle GmbH & Co. KG, wohnhaft in Landau a.d. Isar, sowie

(c)

Frau Irene Eidelsburger, Kaufmännische Angestellte bei der Bavaria Mühle GmbH, wohnhaft in Aichach,

jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu wählen.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder soll im Wege der Einzelwahl erfolgen.

Betreffend Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Betreffend Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Betreffend Geschäftsjahr 2022

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem Hauptversammlungstag, d.h. spätestens bis zum 12. Juli 2024, 24.00 Uhr (MESZ),

bei der Gesellschaftskasse:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach
Donauwörther Str. 29
86551 Aichach

bei einem deutschen Notar oder

bei einer Wertpapiersammelbank

bis zum Ende der Schalterstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 15. Juli 2024 bis 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaftskasse bei folgender Adresse einzureichen:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach
Donauwörther Str. 29
86551 Aichach

Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Hinweise zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen.

Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach
Donauwörther Str. 29
86551 Aichach

Hinweise zum Datenschutz

Die Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermitteln die Hinterlegungsstellen diese personenbezogenen Daten an die Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach ggf. verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach geltend machen:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach
Donauwörther Str. 29
86551 Aichach

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach ist wie folgt erreichbar:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach
Donauwörther Str. 29
86551 Aichach

 

Aichach, im Juni 2024

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach

Der Vorstand

 

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