avesco Sustainable Finance AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 ( am 17. Juli 2024, um 10:00 Uhr)

avesco Sustainable Finance AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft laden wir Sie am

Mittwoch, 17. Juli 2024, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mohrenstraße 34, 10117 Berlin,

herzlich ein.

Tagesordnung

1)

Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

2)

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstand

Oliver N. Hagedorn

Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern

a)

Dr. Ingo Mantzke

b)

Johannes Lucas

c)

Elke Kerkhoff

Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

5)

Wahl des Ersatzmitgliedes Stefan Matthias Laebe zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 7 (3) vor, Stefan Matthias Laebe zum Mitglied des Aufsichtsrates für den Rest der Amtszeit des ausscheidenen AR-Mitglieds Dr. Ingo Mantzke zu wählen

6)

Anpassung des Unternehmensgegenstandes in § 2 der Satzung vom 22.03.2024 wie folgt:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anpassung des Unternehmensgegenstands gemäß § 2 der Satzung vom 22.03.2024 wie folgt vorzunehmen:

1. Gegenstand des Unternehmens ist:

1. Die Gesellschaft darf insbesondere folgende Dienstleistungen erbringen:

1.1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes („WpIG“)

1.2. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gemäß § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG,

1.3. die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gemäß § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG,

1.4. die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG,

1.5. die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel handelt, (Eigengeschäft) gemäß § 15 Abs. 1 und Abs. 3 WpIG,

1.6. das Erbringen von Family Office Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Vermögensreporting, Vermögenscontrolling und Vermögensconsulting, die keine Wertpapierdienstleistungen sind

1.7. die Vermittlung ausgewählter Anlageprodukte, die weder eine Wertpapierdienstleistung noch eine sonstige aufsichtsbehördlich erlaubnispflichtige Dienstleistung ist

1.8. sonstige Nebendienstleistungen der in 1.1. bis 1.7. aufgelisteten Dienstleistungen, sofern sie keiner zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Erlaubnis bedürfen.

2. Die Gesellschaft ist weder befugt, sich bei der Erbringung der unter 1. genannten Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, noch Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels anzuschaffen oder zu veräußern.

3. Die Gesellschaft kann alle Arten von Geschäften und gewerblichen Tätigkeiten ausüben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

4. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen nur dann errichten, erwerben und sich an solchen beteiligen, wenn ihr dies nach § 2 Nr. 1. und 2. der Satzung erlaubt ist und es sich vor allem weder um Eigenhandel nach § 2 Nr. 10 WpIG noch um Eigengeschäft nach § 15 Abs. 4 WpIG handelt, ausgenommen die Gesellschaft gründet Geschäftsbereiche in Tochtergesellschaften oder Joint Ventures aus. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen und ist berechtigt, die Geschäftsführung für solche Unternehmen zu übernehmen, soweit dies (aufsichts-)rechtlich zulässig ist.“

7)

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 die DWP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grafe-Recke-Str. 231 in 40235 Düsseldorf, zu wählen.

 

Berlin 06. Juni 2024

 

Oliver N. Hagedorn
Vorstand

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