Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 17. Juli 2024 um 14:00 Uhr)

Überlandzentrale Wörth/​I.-Altheim Netz Aktiengesellschaft

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 17. Juli 2024 um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
nebst Lagebericht
Bericht des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 07. Juni 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 4.955.831,33 € wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre 0,00 €
b) Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 €
c) Gewinnvortrag 4.955.831,33 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 4.955.831,33 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern, von denen zwei durch die Hauptversammlung und eines von den Arbeitnehmern gewählt wird. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der zwei von ihr zu wählenden Mitglieder nicht gebunden.

Die Arbeitnehmer haben am 15. Mai 2024 als ihre Vertreterin Frau Ramona Zörner in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Hauptversammlung wird gebeten die Wahl von Frau Ramona Zörner zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschlussfassung ist zu diesem Punkt nicht erforderlich.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die Markmiller und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwalt aus München zu wählen.

7.

Verschiedenes

 

Altheim, 10. Juni 2024

Vorstand

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