INTERHOMES Aktiengesellschaft – Bezugsangebot

INTERHOMES Aktiengesellschaft

Bremen

Bezugsangebot

Dieses Angebot richtet sich an die bestehenden Aktionäre der INTERHOMES Aktiengesellschaft und Dritte.
Es stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren dar.

Die außerordentliche Hauptversammlung der INTERHOMES Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 21189 HB („Gesellschaft“), vom 25.06.2024 hat unter Tagesordnungspunkt 2 u. a. beschlossen:

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 1.007.760 um mindestens EUR 192.857,14 bis zu EUR 500.000,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von mindestens 135.000 bis zu 350.000 neuen vinkulierten Stückaktien ausgeführt, die auf den Namen des jeweiligen Zeichners lauten. Die Zahl der Aktien muss sich im selben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.

2.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

3.

Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nur innerhalb von 2 Wochen ausgeübt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger (§§ 186 Abs 2, 25 AktG).

4.

Zeichnungen auf die Kapitalerhöhung können angenommen werden, wenn sie bis zum 05. August 2024 der Gesellschaft wirksam zugehen. Ist bis zum Ablauf des 05. August 2024 eine Klage gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss bei Gericht anhängig, verlängert sich diese Frist um 3 Monate.

5.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Insbesondere wird der Vorstand ermächtigt ein Aufgeld von EUR 7,95 bis 17,32 pro Aktie zu nehmen, so dass sich maximal ein Betrag in Höhe von EUR 6.562.000,00 (einschließlich Aufgeld) ergibt.

6.

Die Hauptversammlung überträgt dem Aufsichtsrat die Befugnis zu der infolge der Kapitalerhöhung vorzunehmenden Änderung der Fassung der Satzung der Gesellschaft.

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung dieses Bezugsangebots bei der Gesellschaft unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins auszuüben. Geschäftsanschrift: INTERHOMES Aktiengesellschaft, Haferwende 36A, 28357 Bremen, E-Mail: info@interhomes.de

Maßgeblich für die Einhaltung der Bezugsfrist und der Zeichnungsfrist ist jeweils der Eingang der Ausübung des Bezugsrechts bzw. des Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft.

Den bezugsberechtigten Aktionären sowie interessierten Dritten wird empfohlen, sich vor einer Zeichnung der neuen Aktien in geeigneter Weise über die Lage der Gesellschaft zu informieren.

Der geringste Ausgabebetrag der einzelnen Aktie beträgt EUR 1,42857142851428, mithin auf Cent gerundet EUR 1,43 pro Aktie. Es kann ein Aufgeld anfallen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe es anfällt, bestimmt sich nach der im Ermessen des Vorstands liegenden Festlegung, wobei Angebot und Nachfrage berücksichtigt werden können. Die Festsetzung des Aufgeldes bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zu beachten, dass der Ausgabebetrag je Neuer Aktie 3 Tage vor Ablauf der Bezugsfrist auf der Internetseite der Gesellschaft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Bremen, im Juni 2024

INTERHOMES Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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