PAUL Tech AG – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehenden Verschmelzungen

PAUL Tech AG

Mannheim

BEKANNTMACHUNG EINES HINWEISES ÜBER DIE BEVORSTEHENDEN VERSCHMELZUNGEN
DER PAUL GMBH, PAUL SERVICES GMBH UND ACTAQUA NÜRNBERG GMBH MIT DER PAUL TECH AG GEMÄSS § 62 ABS. 3 SATZ 2 UMWG

Die PAUL Tech AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das jeweilige Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaften PAUL GmbH mit Sitz in Schriesheim, PAUL Services GmbH mit Sitz in Mannheim sowie ACTAQUA Nürnberg GmbH mit Sitz in Nürnberg (jeweils eine „Tochtergesellschaft“ und zusammen die „Tochtergesellschaften„) als Ganzes ohne deren jeweilige Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 20, 62, 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 46 ff. des Umwandlungsgesetzes („UmwG„) aufzunehmen (Verschmelzung zur Aufnahme). Da das jeweilige Stammkapital der Tochtergesellschaften vollständig von der PAUL Tech AG als übernehmendem Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der PAUL Tech AG über die Zustimmung zum jeweiligen Verschmelzungsvertrag mit der jeweiligen Tochtergesellschaft nicht erforderlich, vgl. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der PAUL Tech AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzungen nicht erforderlich. Ebenfalls bedarf es im Falle von 100%igen Tochtergesellschaften keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, vgl. §§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 sowie 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der PAUL Tech AG können Aktionäre der PAUL Tech AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (d. h. 5 %) des Grundkapitals der PAUL Tech AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu den beabsichtigten Verschmelzungen beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Tochtergesellschaft über die Zustimmung zum jeweiligen Verschmelzungsvertrag mit der PAUL Tech AG ist entbehrlich, da die PAUL Tech AG sämtliche Geschäftsanteile an der jeweiligen Tochtergesellschaft innehat, vgl. § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem Tag der Bekanntmachung dieses Hinweises im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der PAUL Tech AG, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, der jeweilige Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der PAUL Tech AG sowie der Tochtergesellschaften zur Einsicht der Aktionäre der PAUL Tech AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der PAUL Tech AG unverzüglich und kostenlos eine – auf Verlangen auch elektronische – Abschrift dieser Unterlagen.

 

Mannheim, im Juni 2024

PAUL Tech AG

Der Vorstand

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