B A L Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft – 47. ordentliche Hauptversammlung ( am 21.08.2024, 12.00 Uhr)

BAL Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft

Berlin

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur

47. ordentlichen Hauptversammlung

am 21.08.2024, 12.00 Uhr,

in die Geschäftsräume der Gesellschaft,

Kurfürstenstr. 104, 10787 Berlin,

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Berichts des Aufsichtsrats

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.117.683,75 auf neue Rechnung vorzutragen. Zusätzlicher Aufwand i.S. des § 174 AktG entsteht bei einer Beschlussfassung nach diesem Vorschlag nicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Ernst-August Filges, Oberlohmannshof 11 in 33739 Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegung hat spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung zu erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierfür auszustellende Bescheinigung (welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Betrag zu bezeichnen hat) spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

 

Berlin, 01. Juli 2024

Der Vorstand

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