8.2 Consulting AG – außerordentliche Hauptversammlung

8.2 Consulting AG
Süderdeich

An die Aktionäre der 8.2 Consulting AG
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung aufgrund Verlustanzeige
des Vorstandes gemäß § 92 Abs. 1 AktG am 07.10.2014 in Hamburg

Liebe Aktionäre,

hiermit laden wir Euch zur außerordentlichen Hauptversammlung der 8.2 Consulting AG, eingetragener Sitz: Querstraße 2 in 25764 Süderdeich, ein.

Die außerordentliche Hauptversammlung findet statt am Dienstag, den 07.10.2014, um 15:00 Uhr in Hamburg, in den Räumen der

Rathauspassage unter dem Rathausmarkt
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 15 (2) der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Dienstag, dem 07.10.2014, im Aktienregister eingetragen sind. Die Prüfung des Aktienregisters nimmt der Vorstand vor.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Bevollmächtigung muss bei der Hauptversammlung im Original vorliegen.

Zwecks ordnungsgemäßer Organisation würden wir es begrüßen, wenn die Aktionäre ihre Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung bei Tania Burmester unter

tania.burmester@8p2.de

per E-Mail anmelden. Aktionäre, die nicht zur Hauptversammlung erscheinen, werden gebeten, ihre Möglichkeit zur Stimmrechtsübertragung wahrzunehmen.

Für Rückfragen steht Euch der Vorstand zwischenzeitlich gerne zur Verfügung.
Außerordentliche Jahreshauptversammlung der 8.2 Consulting AG
am 07.10.2014 in Hamburg
Tagesordnung
1.

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass im laufenden Jahr ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
2.

Beschlussfassung über die Umstrukturierung der 8.2-Gruppe (aus Antrag JH zur HV am 27.05.2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die bisher der 8.2 Consulting AG treuhänderisch auferlegten Aufgaben zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur der 8.2-Gruppe werden ausgelagert und einer neu zu gründenden Organisation (z.B. Verein) übertragen. In dieser Organisation sind alle Geschäftseinheiten Mitglieder, die das Logo „8.2“ im Namen tragen. Dieser Organisation werden auch die Markenrechte übertragen, sobald die Organisation geschäftsfähig ist.

Begründung:
In der Arbeitsgruppe „Strategie“ wurde über die zukünftige strategische Ausrichtung der 8.2-Gruppe beraten. Eine der zentralen Fragen, die debattiert wurden, beschäftigte sich ausführlich mit der Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen für die 8.2-Gruppe. Wie in den abgeschlossenen Verträgen der 8.2 Consulting AG mit diversen 8.2 Sachverständigenbüros in der Präambel dokumentiert, wurden der 8.2 Consulting AG bei der Gründung Führungsaufgaben für die 8.2-Gruppe in den Bereichen Strategie, Marketing, Personal, Qualitätswesen, Werbung übertragen. Die einberufene außerordentliche Hauptversammlung möge nun darüber debattieren, ob ein Teil bzw. alle diese Aufgaben für die gesamte 8.2-Gruppe in der Zukunft weiterhin durch die 8.2 Consulting AG oder außerhalb der 8.2 Consulting AG durch eine andere Organisationsform gewährleistet werden sollen.
Über diesen Antrag wurde bereits auf der Hauptversammlung am 27.05.2014 unter den anwesenden Aktionären eingeholt mit dem Ergebnis von 100% Zustimmung.
3.

Beschlussfassung über die Schaffung genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung (aus Protokoll von HV vom 28.05.2013)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 300.000 Euro um höchstens 100.000 Euro durch eine einmalige oder mehrmalige Ausgabe auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

§ 5 der Satzung (Grundkapital) wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 300.000 Euro um höchstens 100.000 Euro durch eine einmalige oder mehrmalige Ausgabe auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Hamburg, 01.09.2014

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