Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck
Hamburg
Einladung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am Montag, den 12. September 2016,
um 12:00 Uhr im Hotel Hafen Hamburg,
Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates. Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015. |
2. |
Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns. |
3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, 24146 Kiel, Haselbusch 8, zum Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. |
6. |
Neuwahl eines Aufsichtsmitglieds Herr Otto Pauls hat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 2016 sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Dies macht die Neuwahl für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied erforderlich. |
7. |
Verschiedenes Gemäß § 17 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung während der Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über den Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut im Sperrdepot gehalten werden. |
Der Vorstand