Pera Maden AG
Starnberg
Amtsgericht München, HRB 192 241
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag,
18. Oktober 2016, um 12.00 Uhr
im großen Besprechungsraum im Erdgeschoss unseres Bürositzes (Raum 0.88, Haus A) in der Klausenburger Str. 9, 81677 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Pera Maden AG bereits gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.
Tagesordnungspunkt 2:
Genehmigung des Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 durch die Hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss sowie den Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zu genehmigen.
Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen, die am Tag der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind, berechtigt.
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Pera Maden AG (Klausenburger Str. 9, 81677 München) sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 |
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Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 |
Unter der E-Mail-Adresse h.weiss@peramaden.com können die Geschäftszeiten der Gesellschaft für die Einsichtnahme per E-Mail angefragt werden.
Stimmrechtsvollmacht
Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden. Vollmachten zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung können schriftlich oder auch durch Telefax erteilt werden. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
München, im August 2016
Der Vorstand