Synaxon AG – Hauptversammlung 2018

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

ISIN DE 0006873805

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, 04. Mai 2018
um 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Synaxon AG
in der Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Synaxon AG
am 4. Mai 2018

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in Schloß Holte-Stukenbrock zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter

www.synaxon.ag

zum Download bereit.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Synaxon AG in Höhe von 2.414.444,42 € wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je 0,30 € auf 3.538.500 dividendenberechtigte Stückaktien; d. h. insgesamt 1.061.550,00 €.

b)

Vortrag des Restbetrages in Höhe von 1.352.894,42 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat der Synaxon AG besteht derzeit gem. § 9 Abs. 1 der Satzung, §§ 95, 96, 101 AktG aus drei Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat halten es im Interesse der Gesellschaft für sinnvoll, dass Frau Alexandra Robeck den Aufsichtsrat künftig als weiteres Mitglied verstärkt, so dass der Aufsichtsrat dann aus vier Mitgliedern besteht. Hierfür ist eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.“

6.

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Zuwahl von Frau Alexandra Robeck in den Aufsichtsrat halten es Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse einer einheitlichen Amtszeit für sinnvoll, dass alle Aufsichtsratsmitglieder einheitlich für eine volle Amtszeit neu gewählt werden.

Die Aufsichtsratsmitglieder Frank Bender, Heiner Großekämper und Robert Fortmeier haben daher ihre Mandate gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung fristgerecht durch Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder sollen für eine weitere Amtszeit wiedergewählt werden. Bis zur Eintragung der Satzungsänderung nach vorstehendem Punkt 5 der Tagesordnung in das Handelsregister besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

a. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die bisherigen Mitglieder

a)

Herrn Frank Bender, geb. am. 06.11.1960, Geschäftsführer der Bender-Assoziation-Beratungsgesellschaft mbH, wohnhaft in Bad Neuenahr-Ahrweiler,

b)

Herrn Heiner Großekämper, geb. am 21.03.1956, Senior Vice President Controlling und Financial Reporting Corporate Center, Bertelsmann SE & Co. KGaA, Geschäftsführer der VIVENO Group GmbH, wohnhaft in Paderborn,

c)

Herrn Robert Fortmeier, geb. am 11.06.1987, Geschäftsführer der Müller Apparatebau GmbH, wohnhaft in Schloß Holte-Stukenbrock,

für eine Amtsperiode gem. § 9 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

zu a) keine

zu b) keine

zu c) keine

b. Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschlusses der zu Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister

Frau Alexandra Robeck, geb. am 18.05.1985, Geschäftsführerin der Jofo Pneumatik GmbH, wohnhaft in Schloß Holte-Stukenbrock,

für eine Amtsperiode gem. § 9 Abs. 2 der Satzung als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Frau Robeck bekleidet keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 der Synaxon AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 13.04.2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon AG spätestens zum Ablauf des 27.04.2018, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

Synaxon AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 621 718592-40
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung / Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:

Synaxon AG
– Vorstand –
Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefax: +49 5207 9299296
Elektronisch: ir@synaxon.de

Schloß Holte-Stukenbrock, im März 2018

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 14 Abs. 5 unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt ist. Wir stellen daher keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung und bitten auch davon abzusehen, Ausdrucke der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu versenden. Wir werden Weiterleitungsgebühren ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute erstatten.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung an:

Synaxon AG
Falkenstr. 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefax: +49 (0) 52 07 / 92 99 296
E-Mail-Adresse: ir@synaxon.de

Comments are closed.