Solar Tower Technologies AG
Starnberg
Einladung
Hiermit laden wir Sie zu der am 19.07.2018 um 11:00 Uhr in
den Amtsräumen der Notare Dr. Vossius und Dr. Engel in 80333 München, Theatinerstraße 8/III
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
Solar Tower Technologies AG i. L.
in Starnberg
ein.
I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. |
Vorlage der Liquidationsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 18.08.2015 bis 17.08.2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Abwicklers gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetzes (AktG) zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und die Vorlage der Schlussrechnung vom 30.06.2018 für den Abschluss der Liquidation Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in der Mühlbergstraße 26, 82319 Starnberg zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung am 19.07.2018 zugänglich gemacht und mündlich erläutert. |
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2. |
Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 18.08.2015 bis 17.08.2016 Da die Solar Tower Technologies AG i. L. durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2015 aufgelöst wurde, obliegt die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 18.08.2015 bis 17.08.2016 der Hauptversammlung, § 270 Abs. 2 Satz 1 AktG analog. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Liquidationsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 18.08.2015 bis 17.08.2016 wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Billigung der Schlussrechnung Da die Solar Tower Technologies AG i. L. durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2015 aufgelöst wurde, obliegt die Billigung der Schlussrechnung der Hauptversammlung, § 273 i. V. m. § 270 Abs. 2 Satz 1 AktG analog. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die von den Abwicklern auf den heutigen Tage aufgestellte Schlussrechnung der Gesellschaft wird genehmigt. Der Abwickler wird zum Vollzug der Schlussrechnung und zur Auszahlung des verbleibenden Liquidationserlöses an die Aktionäre angewiesen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ende dieser Hauptversammlung Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Abwickler personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
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6. |
Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Bücher und Schriften der Gesellschaft vorbehaltlich der Genehmigung des Gerichts auf die Dauer von zehn Jahren bei Carsta Korhammer, Mühlbergstraße 26, 82319 Starnberg aufzubewahren. |
II.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens am 11.07.2018 bei der Gesellschaft unter der Geschäftsanschrift Mühlbergstraße 26, 82319 Starnberg angemeldet haben.
Starnberg, den 07.06.2018
Solar Tower Technologies AG i. L.
Die Abwickler