Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Kindelbrück
ISIN DE0006004500
Ergänzung der Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 03. August 2018
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2018 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft am Freitag, den 03. August 2018, 10.00 Uhr, im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 03. August 2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
8. |
Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens für das Vorstandsmitglied Michael Lehmann Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, zu beschließen, dem Vorstandsmitglied Michael Lehmann das Vertrauen zu entziehen. |
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9. |
Beschlussfassung über die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften der Einziehung im vereinfachten Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG) und Erwerb der einzuziehenden Aktien durch die Gesellschaft (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG) Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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10. |
Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Hans Joachim Rust, Christian von der Lühe und Uwe Päckert und Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats
mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung abzuberufen.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung die Aufsichtsratsmitglieder Hans Joachim Rust, Christian von der Lühe und Uwe Päckert abberuft, bedarf es der Wahl von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern. Es bedarf auch der Wahl von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern, wenn die Hauptversammlung aufgrund von Zulassung nicht stimmberechtigter Aktien den Abberufungsbeschluss gemäß Ziffer 1 zunächst scheinbar nicht fasst, danach aber gerichtlich festgestellt wird, dass 450.000 Stimmen aus der Sachkapitalerhöhung von der Beschlussfassung auszuschließen gewesen wären, die Deutsche Balaton AG alleine die Hauptversammlungsmehrheit hatte und die drei Aufsichtsrate somit abberufen sind. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 8 Abs. 1 der Satzung und § 95, § 96 Abs. 1 AktG richtet. Danach besteht der Aufsichtsrat aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern. Wir weisen weiter vorsorglich darauf hin, dass die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden ist. |
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11. |
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen und Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt, folgende Beschlüsse zu fassen:
sowie die ehemaligen und amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, nämlich
sind Schadensersatzansprüche der Gesellschaft wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten und Überwachungspflichten gemäß § 93 Abs. 2, § 116 AktG geltend zu machen, die sich aus der fehlgeschlagenen Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital gemäß Beschlüssen des Vorstands und Aufsichtsrats jeweils vom 28. Dezember 2011 ergeben, also wegen der nichtigen Beschlüsse des Vorstands sowie des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats zu dieser Kapitalerhöhung sowie daraus, dass trotz Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Erfurt durch Beschluss des BGH vom 19. Dezember 2017 keinerlei Malinahmen eingeleitet wurden, die fehlgeschlagene Kapitalerhöhung rückabzuwickeln. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben trotz mehrfacher Hinweise auf die Nichtigkeit und Feststellungen der Instanzgerichte die nichtigen Beschlüsse stets verteidigt und halten bis heute trotz rechtskräftig feststehender Nichtigkeit offensichtlich daran fest. Als Schadenspositionen sind in erster Linie die bisher entstanden Prozesskosten zahlreicher Verfahren als Schaden der Gesellschaft zu nennen sowie aller künftig noch entstehender Schaden hinsichtlich der Abwicklung. 450.000 Aktien, die von der FiveT Capital oder von wem auch immer vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, Barer Strafte 48, 80799 München, wird zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung der in Ziffer 1. aufgeführten Ersatzansprüche bestellt. |
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
zu dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG gemäß Tagesordnungspunkte 8 bis 11
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die Beschlussanträge der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 11 abzulehnen.
Kindelbrück/Thüringen, im Juli 2018
Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand