NanoRepro AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
NanoRepro AG
Marburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 11.03.2019

NanoRepro AG

Marburg

ISIN: DE0006577109
WKN: 657710

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Die Versammlung findet statt am
Mittwoch, den 17. April 2019, um 14:00 Uhr MESZ (Einlass ab 13:00 Uhr MESZ)
in den Veranstaltungsräumen der Kulturscheune Dagobertshausen,
Im Dorfe 14, 35041 Marburg-Dagobertshausen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NanoRepro AG zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

Vorlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der NanoRepro AG, Untergasse 8, 35037 Marburg, zur Einsicht durch die Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Kopie überlassen:

der Jahresabschluss der NanoRepro AG zum 31. Dezember 2018 nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, den 10. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

NanoRepro AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionäre müssen die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den 27. März 2019, 0:00 Uhr (MEZ). Er muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, den 10. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

NanoRepro AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, das für die Erteilung der Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. § 135 AktG bleibt hiervon unberührt; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können für den Fall ihrer Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

NanoRepro AG
Untergasse 8
35037 Marburg/Lahn
Telefax: +49 (6421) 95 14 51
E-Mail: morawietz@nanorepro.com

Anfragen und Anträge von Aktionären

Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

NanoRepro AG
Untergasse 8
35037 Marburg/Lahn
Telefax: +49 (6421) 95 14 51

Gemäß den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Dienstag, den 02. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.nanorepro.com

im Bereich „Investor Relations“ öffentlich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Marburg, im März 2019

NanoRepro AG

Der Vorstand

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem folgenden Link

https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung/datenschutz-aktionaere

TAGS:
Comments are closed.