Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 27.03.2019 |
Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-AktiengesellschaftBeilngriesEinladungHiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 21. Mai 2019, 10.30 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2018 von 35.712.023,27 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die jährliche Vergütung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die den Mitgliedern des Aufsichtsrates neben dem Ersatz ihrer Auslagen gezahlte jährliche Vergütung von bisher 3.000,00 € mit Wirkung zum 01. Juli 2019 auf 6.000,00 € zu erhöhen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, die stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache. Das Sitzungsgeld von 150,00 € wird gestrichen. Die letzte Anpassung der Vergütung hat im Jahr 2001 stattgefunden. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme spätestens am 17. Mai 2019 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienregister dient.
Ein Aktionär kann sich in der Hauptversammlung nur durch einen anderen, schriftlich bevollmächtigten Aktionär vertreten lassen. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten.
Beilngries, im März 2019
Der Vorstand