Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Comline Aktiengesellschaft Dortmund |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 | 02.04.2019 |
Comline AktiengesellschaftDortmundEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019Sehr geehrte Aktionäre, unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 16.05.2019, um 12:00 Uhr im Gebäude der Comline Aktiengesellschaft, Hauert 8, 44227 Dortmund, statt. Tagesordnung
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger Euro 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Stückaktien und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit jeweils 1.000.000. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 09.05.2019 unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder den Finanzdienstleister erbracht haben, dass sie zu Beginn des 25.04.2019 Aktionär der Gesellschaft waren:
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 09.05.2019 unter der vorgenannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen weiter nichts zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gegenanträge von Aktionären im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers ausschließlich an die Gesellschaft unter der Adresse Hauert 8, 44227 Dortmund, Telefax: 0231 / 975 75-201, bis spätestens zum Ablauf des 02.05.2019 zu übersenden. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach deren Eingang im Internet unter www.comline.dezugänglich gemacht.
Dortmund, im April 2019 Comline Aktiengesellschaft Der Vorstand |