Hauptgenossenschaft Nord AG
Kiel
Tagesordnung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 23. April 2015, um 14.30 Uhr
in der Halle 400, 24143 Kiel – Halle 400 Nr. 1 –
1.
Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kristian Hundebøll
2.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes jeweils für das Geschäftsjahr 2014
3.
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
4.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 5.482.403,62 Euro
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor,
den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 5.482.403,62 Euro wie folgt zu verwenden:
Einstellung des ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von 5.482.403,62 Euro in die anderen Gewinnrücklagen.
5.
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
6.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Axel-Springer-Platz 3,
20355 Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
7.
Sonstiges
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (4) der Satzung).
Hauptgenossenschaft Nord AG
– Der Vorstand –