Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Accentro Real Estate AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines bedingten Kapitals | 17.05.2019 |
Accentro Real Estate AGBerlin– ISIN: DE000A0KFKB3 –Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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(i) |
die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Mai 2023 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2019 zu bedienen, oder |
(ii) |
die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Mai 2023 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2019 zu bedienen. |
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 4. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 (einschließlich der entsprechenden Satzungsänderung) angegeben, auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird.
Berlin, im Mai 2019
Accentro Real Estate AG
Der Vorstand