Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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WohnRing AG Neustadt (Orla) Neustadt an der Orla |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 19.07.2019 |
25.07.2019 |
WohnRing AG Neustadt (Orla)Neustadt an der OrlaEinladung zur ordentlichen Hauptversammlungam Donnerstag, den 22. August 2019, 17:00 Uhrin 07806 Neustadt an der Orla
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1. |
Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates |
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2. |
Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer |
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3. |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2018 |
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4. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 |
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5. |
Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2018 |
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6. |
Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 283.531,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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9. |
Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand wird bis 31. Dezember 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtig, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Der Erwerb darf nur anlässlich eines Verkaufsangebots von Aktionären erfolgen, und zwar zu einem Gegenwert von maximal 160,00 Euro je Stückaktie. Der Vorstand wird ermächtigt, diese erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte zu veräußern. |
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10. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 ,101 AktG und § 9 der Satzung der WohnRing AG zusammen und besteht aus fünf Personen. Für Aufsichtsratsmitglieder bestehen gemäß § 100 AktG bestimmte Qualifikationserfordernisse. Daneben gelten die Qualifikationserfordernisse, die sich aus dem BilMoG ergeben. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22.08.2019 endet die Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrates der WohnRing AG Neustadt (Orla) für:
Als Kandidaten für die Wahlen zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WohnRing AG Neustadt (Orla) für eine Amtszeit bis zur Hauptversammlung 2024 stehen bisher fest:
Die genannten Kandidaten haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Aufsichtsrat erklärt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
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11. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, der Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Niederlassung Erfurt den Auftrag zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu erteilen. |
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Gegenanträge:
Gegenanträge sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
WohnRing AG Neustadt (Orla), Markt 13/14, 07806 Neustadt (Orla), |
Die Anträge nach § 126 AktG (allgemeine Anträge) und § 127 AktG (Wahlvorschläge von Aktionären) sind mit dem Namen des Aktionärs und einer Begründung zu versehen.
Neustadt (Orla), den 17. Juli 2019
WohnRing AG Neustadt (Orla)
Der Vorstand