Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Phi-Stone AG Kiel |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bezugsangebot | 05.11.2019 |
Phi-Stone AGKielDie Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand am 12.07.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000,00 € gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2019, § 3 Abs. 7 der Satzung), und zwar durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue Stammaktien“) und durch Ausgabe von weiteren bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien. In teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung und unter Beachtung der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses hat der Vorstand am 30.10.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 63.551,00 € um bis zu 2.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue Stammaktien“) zu erhöhen. Die neuen Stammaktien werden zu einem Ausgabepreis von 60,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2020 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil. Die neuen Stammaktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 31,78 zu 1 zum Bezug angeboten. Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum 19.11.2019durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Die Vordrucke für die Bezugserklärung sowie die Zeichnungsscheine, die innerhalb derselben Frist bei der Gesellschaft einzureichen sind, können bei der Gesellschaft per Post unter der Anschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf oder per E-Mail unter vorstand@phi-stone.deangefordert werden. Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien sämtlichen Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.
Kiel, 05.11.2019 Der Vorstand |