IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Duisburg
– ISIN DE0006131204 –
Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die
Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Wie im Bundesanzeiger vom 23. Juli 2019 bekannt gemacht, hat die ordentliche Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG am 18. Juli 2019 dem Vorstand der Gesellschaft die Ermächtigung erteilt, bis zum 17. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu Euro 12.870.000,- zu erwerben und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 5. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlages von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft zu verwenden und einzuziehen („Ermächtigung“). Der Vorstand hat am 28. November 2019 von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 9. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2020 insgesamt bis zu 37.500 eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung nach Maßgabe der Ermächtigung erwerben zu wollen. Der absolute Erwerbshöchstpreis pro Aktien soll EUR 8,00 und das Gesamterwerbsvolumen EUR 300.000 nicht überschreiten.
Duisburg, im November 2019
IFA Hotel & Touristik AG
Der Vorstand
|