Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Energiedienst Holding AG Laufenburg/CH |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur 112. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre | 27.03.2020 |
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Energiedienst Holding AGCH-LaufenburgValorennummer: 3 965 118
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1. |
Vorlage des Geschäftsberichts 2019 mit den Berichten der Revisionsstelle |
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2. |
Genehmigung des Jahresberichts 2019, der Jahresrechnung 2019 und der konsolidierten Jahresrechnung 2019 Antrag des Verwaltungsrats: |
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3. |
Vergütungsbericht 2019 Antrag des Verwaltungsrats: |
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4. |
Entlastung Antrag des Verwaltungsrats: |
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5. |
Statutenänderungen Die Statuten sind in zwei Punkten anzupassen: Zum einen ist der Wortlaut des Geschäftszwecks in Art. 2 zu aktualisieren. Zum anderen müssen die Änderungen des Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramms in den Statuten berücksichtigt werden (Wegfall von Gratisaktien sowie Recht der Mitglieder des Verwaltungsrats auf Erwerb verbilligter Aktien). Antrag des Verwaltungsrats: |
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6. |
Genehmigung der maximalen Vergütungen des Verwaltungsrats bis zur nächsten Generalversammlung Gemäss Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 der Statuten hat die Generalversammlung das Recht, über die künftigen Vergütungen für den Verwaltungsrat zu entscheiden – konkret über den Maximalbetrag, der für den Zeitraum bis zur nächsten Generalversammlung an alle Mitglieder des Verwaltungsrats insgesamt ausgerichtet werden darf. Antrag des Verwaltungsrats: |
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7. |
Genehmigung der maximalen Vergütungen der Geschäftsleitung für das nächste Geschäftsjahr Gemäss Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 der Statuten hat die Generalversammlung das Recht, über die maximale Gesamthöhe der Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das nächste Geschäftsjahr (2021) zu entscheiden. Antrag des Verwaltungsrats: |
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8. |
Verwendung des Bilanzgewinns Antrag des Verwaltungsrats:
Der Bilanzgewinn von CHF 26.745.839 wird wie folgt verwendet:
Die Dividendenausschüttung (CHF 0.75/Aktie) unterliegt der Verrechnungssteuer. Die üblichen Zahlstellen zahlen die Ausschüttungen ab 5. Mai 2020 aus. |
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9. |
Wahlen in den Verwaltungsrat (inkl. Präsidium und Vergütungsausschuss)
Angaben zu den unter den Traktanden 9.2, 9.4, 9.5, 9.6 und 9.8 aufgeführten Personen enthält der Geschäftsbericht 2019, Seite 43 ff. Der Geschäftsbericht ist seit 2. März 2020 im Internet zu finden unter:
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10. |
Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Antrag des Verwaltungsrats: |
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11. |
Wahl der Revisionsstelle Mit der Generalversammlung vom 28. April 2020 endet der Prüfauftrag der Revisionsstelle. Antrag des Verwaltungsrats: |
Hinweise:
Geschäftsbericht, Prüfberichte und Anträge des Verwaltungsrats
Der Geschäftsbericht 2019 mit Jahresbericht, Jahresrechnung, konsolidierter Jahresrechnung, Vergütungsbericht und den Berichten der Revisionsstelle sowie die Anträge des Verwaltungsrats liegen seit 2. März 2020 zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Baslerstrasse 44, in CH-5080 Laufenburg auf. Die Energiedienst Holding AG publiziert keinen gedruckten Geschäftsbericht mehr. Die Dokumente können seit 2. März 2020 im Internet unter
www.gb.energiedienst.ch
eingesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahme an der Generalversammlung
Aktionäre, die am 20. April 2020 im Aktienregister der Energiedienst Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, erhalten ihre Anmeldung und/oder Einladung automatisch zugestellt. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 20. April 2020 verkaufen, sind von der Stimmrechtsabgabe ausgeschlossen. Aktionäre, die vor der Generalversammlung ihre Aktien teilweise veräussert haben, sind entsprechend nicht mehr stimmberechtigt und werden gebeten, das alte Stimmmaterial zu retournieren oder am Informationsschalter gegen aktuelles Stimmmaterial einzutauschen.
Der Buchschluss des Aktienregisters ist der 20. April 2020, 17.00 Uhr.
Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) wird von einer physischen Teilnahme an der Generalversammlung dringend abgeraten. Der Verwaltungsrat behält sich vor, die Aktionäre abhängig von der weiteren Entwicklung von der physischen Teilnahme an der Generalversammlung ganz auszuschliessen oder andere Massnahmen zu ergreifen. Ein allfälliger Ausschluss oder andere Massnahmen werden auf
www.energiedienst.ch/investoren
publiziert.
Vollmachtserteilung
Aktionäre, die nicht an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:
― |
durch eine andere Person, welche nicht Aktionär zu sein braucht (Art. 8 Abs. 2 der Statuten); |
― |
durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter: Studer Anwälte und Notare AG (Herr Notar André Mathis), Hintere Bahnhofstrasse 11A, CH-5080 Laufenburg. |
Aktionäre, die von der ersten Variante Gebrauch machen möchten, übergeben bitte dem Vertreter die Zutrittskarte mit vollständig ausgefüllter Vollmachtserteilung. Aktionäre, die sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten, senden die Zutrittskarte mit vollständig ausgefüllter Vollmachtserteilung bitte entweder an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder an den Aktienregisterführer Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, CH-6343 Rotkreuz (Rücksendekuvert liegt der Zutrittskarte bei). Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird gemäss den ihm erteilten Weisungen stimmen. Hat er keine Weisungen erhalten, so enthält er sich der Stimme.
Elektronische Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
Alternativ zur schriftlichen Weisungserteilung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Instruktionen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch zu übermitteln.
Aktionäre, die davon Gebrauch machen möchten, loggen sich bitte mit dem auf der Zutrittskarte angegebenen E-Voting-Einmalcode bis spätestens Sonntag, 26. April 2020, 23.59 Uhr auf der Internetseite
www.gvmanager.ch/energiedienst
ein. Danach sind keine Eingaben mehr möglich.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht elektronisch ausüben, haben keinen Anspruch auf zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung. Die von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse werden am Sitz der Gesellschaft in CH-Laufenburg zur Einsicht aufgelegt.
Den Geschäftsbericht 2019 finden Sie seit 2. März 2020 online:
www.gb.energiedienst.ch
CH-Laufenburg, 27. März 2020
Energiedienst Holding AG
Im Namen des Verwaltungsrats
Der Präsident
Dr. Dominique D. Candrian
Energiedienst Holding AG
Baslerstrasse 44
CH-5080 Laufenburg
Telefon +41 (0) 62 869 22 22
Telefax +41 (0) 62 869 25 81
info@energiedienst.ch
www.energiedienst.ch
Anhang zum Traktandum 5
Statutenänderung
Lediglich die betrofffenen Artikel sind abgedruckt.
I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft
Art. 2 Zweck
(1) |
Die Gesellschaft bezweckt die Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Verwertung, den Kauf, [den] Verkauf und den Handel mit [Tausch] elektrischer und anderer Energie und Brennstoffen, die Wasserversorgung und -entsorgung, Tätigkeiten in den Bereichen Mobilität, Informationsverarbeitung, Informations- und Telekommunikationstechnik, den Verkauf und die Entwicklung von Energieerzeugungsanlagen, das Halten, den Kauf und Verkauf von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Geschäftsfeldern, insbesondere mit Bezug zu [in] den Bereichen Energie und Umwelt. |
(2) |
Die Gesellschaft betreibt diesem Zweck entsprechende[n] Anlagen, insbesondere das Rheinkraftwerk bei Laufenburg aufgrund schweizerischer und deutscher Wasserrechtsverleihungen. |
(3) |
Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann sich an Unternehmungen des In- oder Auslands mit einem dem eigenen ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen [sowie alles vornehmen, was dem genannten Zweck förderlich ist]. Sie kann Geschäftsbereiche an Dritte übertragen und sich an Betriebsführungsgesellschaften beteiligen. Sie kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, entwickeln, verwalten und veräussern. |
(4) |
Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen und diesem förderlich sind. |
IV. Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Art. 21 Erfolgs- und Beteiligungspläne
(1) |
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten einen Bonus in bar nach folgenden Grundsätzen: |
1. |
Der Bonus bewegt sich bei einer Zielerreichung von 100% in einem Korridor zwischen 40 und 100% der jährlichen Grundvergütung (Zielbonus). Der maximal ausbezahlte Bonus darf jeweils das 1.5-fache des Zielbonus nicht überschreiten. |
2. |
Der Bonus ist vom Unternehmenserfolg (Erfolgsanteil) und/oder von der Erreichung individueller oder Team-Ziele (Leistungsanteil) abhängig. Die entsprechenden Ziele und ihre Gewichtung werden vom Vergütungsausschuss nach seinem Ermessen bestimmt. Gestützt darauf setzt der Vergütungsausschuss die Höhe des Bonus nach Ablauf des Geschäftsjahres, auf welches sich der Bonus bezieht, fest. |
[(2) |
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind berechtigt, unter dem erfolgsabhängigen Aktienzuteilungsprogramm der Gesellschaft unentgeltlich Aktien zu beziehen, für das folgende Grundsätze gelten: |
1. |
Die Aktienzuteilung ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Der Vergütungsausschuss regelt die Einzelheiten. |
2. |
Es dürfen maximal 1000 Aktien je Mitglied zugeteilt werden. |
3. |
Für die zugeteilten Aktien gilt eine vom Vergütungsausschuss festgelegte Haltefrist, während derer sie nicht verkauft werden dürfen. |
4. |
Die Aktien gelten als Vergütung im Bemessungsjahr; die effektive Zuteilung erfolgt im Anschluss daran. Die Bewertung richtet sich nach dem jeweiligen tiefsten Kurswert am Tag der Zuteilung.] |
(2[3]) | Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats sind berechtigt, sich am allgemeinen Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm der Gesellschaft zu beteiligen, für das folgende Grundsätze gelten: |
1. |
Jeder Mitarbeitende kann pro Jahr bis zu 400 Aktien mit 30 Prozent Preisabschlag beziehen. |
2. |
Für die [zugeteilten] erworbenen Aktien gilt eine vom Vergütungsausschuss festgelegte Haltefrist, während derer sie nicht verkauft werden dürfen. |
3. |
Der Zeitpunkt des Anteilserwerbs erfolgt [per 31.12] am letzten Börsenhandelstag im Monat Oktober des jeweiligen Jahres, und die Verbilligung gilt als Vergütung im entsprechenden Jahr. Die Bewertung richtet sich nach dem jeweiligen tiefsten Kurswert am letzten Börsenhandelstag im Monat Oktober des entsprechenden Jahres. |
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