Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft Heilbronn |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 49. ordentliche Hauptversammlung | 05.05.2020 |
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Südwestdeutsche Salzwerke AGHeilbronnWertpapierkennnummer 734660
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südwestdeutsche Salzwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Südwestdeutsche Salzwerke AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
zur Verfügung. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das Geschäftsjahr 2019 von 16.912.711,62 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Heiner Dörner und Herr Alexander Throm haben ihre Ämter mit Wirkung zum 21. August 2019 niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Rainer Hinderer hat sein Amt mit Wirkung zum 4. September 2019 niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. November 2019 wurden Herr Harald Pfeifer, Herr Thomas Randecker und Herr Wolf Theilacker, jeweils befristet bis zur nächsten Hauptversammlung, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre Ämter enden damit mit der Hauptversammlung am 29. Mai 2020. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i. V. m. § 9 der Satzung aus acht Anteilseignervertretern und vier Arbeitnehmervertretern zusammen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, der Hauptversammlung vor, folgende Herren mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Amtszeit endet gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der Südwestdeutsche Salzwerke AG mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Harald Pfeifer bekleidet keine Ämter bei in- und ausländischen Gesellschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien. Herr Thomas Randecker bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
Herr Wolf Theilacker bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
Die Herren Harald Pfeifer, Thomas Randecker und Wolf Theilacker sind Stadträte der Stadt Heilbronn, die Herren Thomas Randecker und Wolf Theilacker zugleich im Aufsichtsrat der Stadtwerke Heilbronn GmbH, Heilbronn. Die Stadt Heilbronn ist über die Stadtwerke Heilbronn GmbH, Heilbronn, und diese über die Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbH, Heilbronn, wesentlich an der Gesellschaft beteiligt. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des Konzerns der Südwestdeutsche Salzwerke AG, den Organen der Südwestdeutsche Salzwerke AG sowie einem wesentlich an der Südwestdeutsche Salzwerke AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 empfohlen wird. Die Lebensläufe der Kandidaten finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie – zusammen mit den Lebensläufen aller weiteren Aufsichtsratsmitglieder – in jährlich aktualisierter Form auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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Weitere Angaben zur Einberufung
1. Virtuelle Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (BGBl I 2020, S. 569; im Folgenden „PandemieG“), also ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abzuhalten.
Für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton auf der Website der Südwestdeutsche Salzwerke AG im Bereich Investor Relations > Hauptversammlung live im Online-Portal unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
übertragen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem „HV-Ticket“ zugeschickt.
2. Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 17. Mai 2020, 0.00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Hinsichtlich solcher Aktien, die zum Nachweisstichtag nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann die vorgenannte Bescheinigung auch von der Gesellschaft, von einem deutschen Notar sowie von einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 22. Mai 2020, 24.00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 127 79264
oder per E-Mail unter: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am vierten Tag vor der Hauptversammlung, also spätestens am 25. Mai 2020, 24.00 Uhr, unter vorgenannter Adresse zugegangen sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse wird den Aktionären ein HV-Ticket übersandt, welches integriert ein Formular für die Briefwahl, ein Vollmachtsformular sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular für die Hauptversammlung nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen enthält. Die Formulare nebst weiteren Erläuterungen dazu sind auch über die Internetseite zugänglich:
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Um den rechtzeitigen Erhalt des HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt des HV-Tickets ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts per Formular, sämtliche Möglichkeiten des Online-Portals können jedoch nur mit Hilfe der auf dem HV-Ticket aufgedruckten Zugangsdaten verwandt werden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
3. Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch über das Online-Portal mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (dazu oben unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
oder auf dem Formular für die Briefwahl, das Ihnen nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes mit dem HV-Ticket zugeschickt wird; das Formular für die Briefwahl ist im Übrigen auch auf der Internetseite
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
abrufbar.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl auf dem Formular für die Briefwahl, deren Änderung und deren Widerruf muss der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse bis spätestens am 28. Mai 2020, 24.00 Uhr, zugegangen sein:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: SSW-HV2020@computershare.de
Bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen auch noch über das Online-Portal mit den entsprechenden Zugangsdaten (dazu oben unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen dort auch noch geändert und widerrufen werden. Dies gilt auch für mit dem Formular für die Briefwahl abgegebene Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden Formulare zur Verfügung:
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können allerdings nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt; zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen, ebenso nicht zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse.
Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre (also z. B. Kreditinstitute) und – soweit sie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind – Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und für die Änderung und den Widerruf von Vollmachten stehen bis am 28. Mai 2020, 24.00 Uhr, folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: SSW-HV2020@computershare.de
Außerdem steht dafür (mit den entsprechenden Zugangsdaten, dazu oben unter 1.) das Online-Portal auf der Website der Südwestdeutsche Salzwerke AG im Bereich Investor Relations > Hauptversammlung unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Verfügung.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse bis zum 28. Mai 2020, 24.00 Uhr, möglich.
Außerdem steht dafür mit den entsprechenden Zugangsdaten (dazu oben unter 1.) bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung das Online-Portal auf der Website der Südwestdeutsche Salzwerke AG im Bereich Investor Relations > Hauptversammlung unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 € des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 S. 4 PandemieG mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 14. Mai 2020, 24.00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge / Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs an folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
Investor Relations
Salzgrund 67
74076 Heilbronn
Telefax: +49 (0) 7131 17 90 71
E-Mail: info@salzwerke.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 14. Mai 2020, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter nachfolgendem Link zugänglich gemacht:
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,
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soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, |
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wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, |
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wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, |
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wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, |
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wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, |
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wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder |
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wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. |
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß (§ 127 AktG).
Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie keine Angaben zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Rechte der Aktionäre: Fragemöglichkeit gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG
In einer Hauptversammlung, die gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, ist den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten eine elektronische Fragemöglichkeit einzuräumen. Um eine Beantwortung der Fragen unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie sicherzustellen, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Fragen in Übereinstimmung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 2 PandemieG bis spätestens Dienstag, den 26. Mai 2020, 24.00 Uhr, in deutscher Sprache über das Online-Portal mit den entsprechenden Zugangsdaten (dazu oben unter „Weitere Angaben zur Einberufung“ unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
bei der Gesellschaft einzureichen sind.
Ein Recht auf Antwort ist mit der Fragemöglichkeit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.
Einlegung von Widersprüchen
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausüben, haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über das Online-Portal mit den entsprechenden Zugangsdaten (dazu oben unter „Weitere Angaben zur Einberufung“ unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.000.000,00 € und ist in 10.507.500 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, einschließlich der im Abschnitt Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erwähnten Formulare, können im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Dort befindet sich auch das Online-Portal.
Im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Datenschutzinformationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter gemäß Art. 13 DSGVO
Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten seit dem 25. Mai 2018 neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Detaillierte Informationen, wie die Gesellschaft die persönlichen Daten ihrer Aktionäre und der Aktionärsvertreter verarbeitet und was nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen die Rechte der Aktionäre und Aktionärsvertreter sind, können im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Ergänzend weisen wir im Hinblick auf die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung darauf hin, dass wir personenbezogene Daten über Aktionäre und Aktionärsvertreter auch dann erheben und verarbeiten, wenn von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht und/oder das Online-Portal genutzt wird. Zweck der Datenerhebung ist die Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung und die Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung.
Heilbronn, im Mai 2020
Südwestdeutsche Salzwerke AG
Der Vorstand
Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten:
Name | Harald Pfeifer |
Ausgeübter Beruf | Leiter Referat Prävention, Polizeipräsidium Heilbronn |
Geburtsjahr | 1963 |
Geburtsort | Heilbronn |
Wohnort | Heilbronn |
Weitere Aufsichtsratsmandate | – |
Sonst. wesentliche Nebentätigkeiten | – |
Wesentliche berufliche Stationen
1979-1982 | handwerkliche Ausbildung |
1985-1988 | Ausbildung Polizei Baden-Württemberg |
1994-1996 | Studium Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen |
1996-2001 | Leiter Dienstgruppe Autobahnpolizei Weinsberg |
2001-2012 | Stv. Leiter Autobahnpolizei Weinsberg |
seit 2012 | Leiter Referat Prävention, Polizeipräsidium Heilbronn |
Politischer Werdegang
seit 2004 | Gemeinderat bei der Stadt Heilbronn |
Name | Thomas Randecker |
Ausgeübter Beruf | Geschäftsführer und selbständiger Handwerksmeister |
Geburtsjahr | 1972 |
Geburtsort | Heilbronn |
Wohnort | Heilbronn |
Weitere Aufsichtsratsmandate |
Mitglied des Aufsichtsrats: – Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Heilbronn – Volkshochschule Heilbronn gGmbH, Heilbronn |
Stv. Mitglied des Aufsichtsrats: – Stadtwerke Heilbronn GmbH, Heilbronn – SLK-Kliniken Heilbronn GmbH, Heilbronn – Katharinenstift Heilbronn gGmbH, Heilbronn |
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Stv. Mitglied des Verwaltungsrats: – Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn |
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Sonst. wesentliche Nebentätigkeiten | – |
Wesentliche berufliche Stationen
1989-1992 | Ausbildung Energieelektroniker Fachrichtung Anlagentechnik |
1989-2001 | beschäftigt bei Firma Westiner GmbH |
2001-2007 | berufliche Weiterbildungen zum Meister Elektrotechnikerhandwerk, Betriebswirt des Handwerks und Fachkraft für Qualitätssicherung |
seit 2001 | selbständiger Handwerksmeister und alleiniger Geschäftsführer der Randecker & Westiner Elektrotechnik GmbH & Co. KG |
Politischer Werdegang
seit 2014 | Gemeinderat bei der Stadt Heilbronn |
Name | Wolf Theilacker |
Ausgeübter Beruf | Oberstudienrat i. R. |
Geburtsjahr | 1947 |
Geburtsort | Heilbronn |
Wohnort | Heilbronn |
Weitere Aufsichtsratsmandate |
Mitglied des Aufsichtsrats: – Stadtwerke Heilbronn GmbH, Heilbronn – Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Heilbronn – Katharinenstift Heilbronn gGmbH, Heilbronn |
Sonst. wesentliche Nebentätigkeiten | – |
Wesentliche berufliche Stationen
1968-1974 | Studium der Fächer Anglistik, Romanistik und Sport |
1974-1975 | Referendariat am Hölderlin-Gymnasium in Lauffen am Neckar |
1975-1987 | Lehrtätigkeit am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Heilbronn |
1977-1989 | Studienrat |
1987-2010 | Lehrtätigkeit am Technischen Gymnasium (Wilhelm-Maybach-Schule) Heilbronn |
1989-2010 | Oberstudienrat |
seit 2010 | Ruhestand |
Politischer Werdegang
seit 2004 | Gemeinderat bei der Stadt Heilbronn |