CytoTools AG
Darmstadt
ISIN DE000A0KFRJ1
WKN A0KFRJ
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 03. Dezember, 11:00 Uhr,
in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet erfolgen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Best Western Plus PLAZA Hotel Darmstadt, Am Kavalleriesand 6, 64295 Darmstadt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der CytoTools AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kriegel & Leonhardt PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karben, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
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5. |
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. August 2022 auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und über eine entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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7. |
Beschlussfassung über die Neufassung von § 13 Abs. 3 Satz 1 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar sein. Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 wirksam wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 13 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „Als Berechtigungsnachweis nach Absatz 2 reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.“ |
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8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2016 und über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n)
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 auszuschließen Das von der Hauptversammlung am 29. August 2016 beschlossene genehmigte Kapital 2016, das nach teilweiser Ausnutzung im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch in Höhe von 322.000,00 EUR besteht, läuft zum 28. August 2021 aus. Seit Eintragung der Durchführung der letzten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft am 29. September 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft nunmehr 4.028.000,00 EUR. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016 berichten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in § 3 Abs. 3 und 4 der Satzung von bis zu 2.014.000,00 EUR vor. Das neue genehmigte Kapital soll aus Gründen der Flexibilität dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können. Bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand soll jedoch auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Zu dieser Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, erstattet der Vorstand folgenden Bericht nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
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Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG auf der Erweiterung der Tagesordnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG vom 22.07.2020
9. |
Abberufung des gesamten Aufsichtsrates Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor zu beschließen: „Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Matthias Hoffmann, Herr Prof. Dr. Peter Friedl, Herr Dr. Bernhard Seehaus, Herr Dr. Rüdiger Weseloh, Herr Heiner Hoppmann und Herr Dr. Manfred May werden mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 3. Dezember 2020 als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen.“ |
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10. |
Wahlvorschlag für die Neuwahl der Aufsichtsräte Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, für die abberufenen Aufsichtsratsmitglieder folgende Personen mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 3. Dezember 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 Beschluss fasst, zu wählen. Hierbei soll entsprechend der Empfehlung in Ziffer C III.15 Deutscher Corporate Governance Kodex als Wahlverfahren die Einzelwahl zur Anwendung kommen:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat gemäß Punkte a, b, c, d haben die Annahme ihrer Wahl für den Fall der Wahl erklärt. Die Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat gemäß Punkte e, f werden mutmaßlich die Annahme ihrer Wahl für den Fall der Wahl erklären. |
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11. |
Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zu den Umständen des Rückkaufs eigener Aktien Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, zu beschließen:
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Stellungnahmen des Aufsichtsrats zum Ergänzungsverlangen der Heidelberger Beteiligungsholding AG
Stellungnahme des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10:
Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG (einem von der DELPHI Unternehmensberatung AG und Herrn Wilhelm K.T. Zours kontrollierten Unternehmen) beantragte Abwahl aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 9) und Neuwahl des Aufsichtsrats, in deren Rahmen vier neue Mitglieder gewählt und die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Heiner Hoppmann und Herr Dr. Manfred May mit diesen unabgestimmt wiedergewählt werden sollen (Tagesordnungspunkt 10) würde einen weitgehenden Austausch des Aufsichtsrats bedeuten und zu einer Diskontinuität in der Aufgabenwahrnehmung führen, die weder im Interesse der CytoTools AG noch ihrer Aktionäre ist. Dieses Ansinnen der HD Beteiligungsholding soll nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrats der CytoTools AG dem Ziel dienen, der Beteiligungsholding eine Mehrheit im Aufsichtsrat zu sichern, die in keiner Weise dem tatsächlichen Kapitalanteil der Beteiligungsholding entspricht. Mit dem Ausscheiden von Herrn Matthias Hoffmann, Herrn Prof. Dr. Peter Friedl, Herrn Dr. Bernhard Seehaus und Herrn Dr. Rüdiger Weseloh würden dem Unternehmen wichtiges Branchenwissen und notwendige fachliche Expertise im Aufsichtsrat verlorengehen.
Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgeschlagenen Kandidaten könnten diesen Verlust ersichtlich nicht kompensieren.
Das von der Beteiligungsholding angestrebte Austauschverfahren ist deshalb abzulehnen und im Übrigen in Deutschland selbst bei einer feindlichen Übernahme mehr als unüblich.
Mehrfach wurden der Beteiligungsholding konstruktive Vorschläge zur Zusammenarbeit angeboten, die beispielsweise Sitz und Stimme im Aufsichtsrat der CytoTools AG vorsahen, die dem aktuellen Kapitalanteil der Holding entsprachen. Alles wurde bisher abgelehnt, da es der Beteiligungsholding darum geht, die absolute Mehrheit der CytoTools zu übernehmen, ohne weiter Kapitalzuflüsse zu leisten. Letztlich ist dies das primäre Ziel und die in dem vorgetragenen Begehren erhobenen Vorwürfe müssen als haltlos und vorgeschoben bezeichnet werden.
Der Aufsichtsrat in seiner aktuellen Besetzung ist auch auf der Grundlage von Gesprächen mit vielen Investoren im Interesse aller Aktionäre von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit gewählt worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Gesamtheit alle relevanten Sach- und Marktkenntnisse, langjährige nationale und internationale Branchenerfahrung, persönliche Unabhängigkeit und profunde Expertise in allen für das Unternehmen und seine Geschäftsfelder relevanten Sach- und Rechtsfragen. Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgeschlagenen neuen Kandidaten für den Aufsichtsrat bieten offensichtlich nicht die Qualifikationen der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder und deren Unabhängigkeit. So ist etwa Herr Dr. Werkmann Vorstandsmitglied in der von Herrn Wilhelm K.T. Zours kontrollierten Mistral Media AG und nimmt zwei weitere Aufsichtsratsmandate in dessen Konzern war. Es ist nicht erkennbar, dass die vorgeschlagenen Kandidaten die für die Ausübung der Überwachungsfunktion bei der CytoTools AG notwendigen Sach-, Markt- und Branchenkenntnisse in den von der Gesellschaft betriebenen, sehr speziellen Geschäftsfeldern aufweisen, die die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder aber im Interesse aller Aktionäre einsetzen. Es besteht vor allem keine Transparenz darüber, nach welchen objektiven Kriterien die vorgeschlagenen Personen ausgewählt worden sind.
Dementsprechend empfiehlt der Aufsichtsrat, den Beschlussantrag der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu Tagesordnungspunkt 9 abzulehnen. Sollte die Hauptversammlung dem Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 9 zustimmen, schlägt der Aufsichtsrat vor, unter Tagesordnungspunkt 10 statt der von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Reinhold Gahlmann, Björn Segler, Dr. Günter Werkmann und Ronald Beckerbauer folgende Personen mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 3. Dezember 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 Beschluss fasst, zu wählen:
a) |
Herrn Prof. Dr. Peter Friedl, Groß Umstadt, Universitätsprofessor, Technische Universität Darmstadt, |
b) |
Herrn Dipl.-Kfm. Matthias Hoffmann, Wehrheim, Wirtschaftsprüfer, |
c) |
Herrn Dr. Rüdiger Weseloh, Darmstadt, Senior Director im Global Business Development bei der Merck Healthcare KGaA, |
d) |
Dr. Bernhard Seehaus, Darmstadt, Europäischer Patentanwalt |
Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied anderer gesetzlich zu bildender inländischer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz.
Dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Dr. Manfred May und Herrn Heiner Hoppmann schließt sich der Aufsichtsrat für den Fall an, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu Tagesordnungspunkt 9 annimmt.
Stellungnahme des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 11:
Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers ist abzulehnen. Der vorgeblich zu untersuchende Erwerb eigener Aktien wurde von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer geprüft und war gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG zulässig. Der Erwerb eigener Aktien erfolgte zur Bedienung von Wandlungsrechten und um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Der Erwerb war notwendig geworden, weil die mit der Heidelberger Beteiligungsholding AG verbundene DELPHI Unternehmensberatung AG absprachewidrig mehr Wandelschuldverschreibungen gezeichnet hat und Wandlungsrechte aus Wandelschuldverschreibungen ausgeübt hatte, ohne dies, wie in den Wandlungsbedingungen verlangt, der Gesellschaft anzuzeigen. Die CytoTools AG hält bis heute noch eigene Aktien, weil die damals benötigten eigenen Aktien zwischenzeitlich teilweise durch die Ausgabe von Aktien aus dem in der Hauptversammlung vom 9. August 2019 beschlossenen bedingten Kapital abgelöst wurden. Der CytoTools AG ist aus dem Erwerb eigener Aktien kein Schaden entstanden. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Vorstand einen günstigen Zeitpunkt für die Veräußerung der eigenen Aktien abwartet. Außerdem konnte er bereits 17.750 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Preis von über EUR 12 und damit über den Anschaffungskosten veräußern.
Dementsprechend empfiehlt der Aufsichtsrat, die Beschlussanträge der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu Tagesordnungspunkt 11 abzulehnen.
Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG auf der Erweiterung der Tagesordnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG vom 10.09.2020
1. |
Entzug des Vertrauens in das Vorstandsmitglied Dr. Marc-Andre Freyberg Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Hauptversammlung entzieht dem Vorstandsmitglied Dr. Marc-Andre Freyberg das Vertrauen.“ Begründung: Herrn Dr. Freyberg ist es nicht gelungen, die CytoTools AG operativ substanziell voranzubringen. Die Patentlaufzeit für das Hauptprodukt droht vor Zielerreichung abzulaufen. Es ist nun schnelles, aber trotzdem fachlich korrektes Handeln notwendig. Es muss verhindert werden, dass das Geschäftsmodell von CytoTools sowohl in fachlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht scheitert. Dann würde den Aktionären der CytoTools AG der Totalverlust des Investments drohen. Aus diesem Grund ist eine Neubesetzung des Vorstands durch einen neu gewählten Aufsichtsrat dringend geboten. |
2. |
Entzug des Vertrauens in das Vorstandsmitglied Dr. Dirk Kaiser Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Hauptversammlung entzieht dem Vorstandsmitglied Dr. Dirk Kaiser das Vertrauen.“ Begründung Herrn Dr. Kaiser ist es nicht gelungen, die CytoTools AG operativ substanziell voranzubringen. Die Patentlaufzeit für das Hauptprodukt droht vor Zielerreichung abzulaufen. Es ist nun schnelles, aber trotzdem fachlich korrektes Handeln notwendig. Es muss verhindert werden, dass das Geschäftsmodell von CytoTools sowohl in fachlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht scheitert. Dann würde den Aktionären der CytoTools AG der Totalverlust des Investments drohen. Aus diesem Grund ist eine Neubesetzung des Vorstands durch einen neu gewählten Aufsichtsrat dringend geboten. |
3. |
Wahlvorschlag für die Neuwahl der Aufsichtsräte In der Einladung zur Hauptversammlung am 21. Oktober 2020, welche am 04. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sind Wahlvorschläge der Heidelberger Beteiligungsholding AG für die Neuwahl der Aufsichtsräte bekannt gemacht. Hiermit zieht die Heidelberger Beteiligungsholding AG ihre Wahlvorschläge für Herrn Dr. Manfred May (Punkt 9e der veröffentlichten Tagesordnung) und für Herrn Heiner Hoppmann (Punkt 9f der veröffentlichten Tagesordnung) zurück. Stattdessen schlägt die Heidelberger Beteiligungsholding AG vor, folgende zwei Personen mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 3. Dezember 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 Beschluss fasst, zu wählen. Hierbei soll entsprechend der Empfehlung in Ziffer C 111. 15 Deutscher Corporate Governance Kodex als Wahlverfahren die Einzelwahl zur Anwendung kommen: e) Herr Prof. Dr. med. Wolfgang Vanscheidt, Freiburg im Breisgau, Facharzt für Dermatologie Herr Prof. Vanscheidt ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. f) Herr Ralph Bieneck, Seeheim-Jugenheim, Vorstand Heidelberger Beteiligungsholding AG Herr Ralph Bieneck ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Prisma Equity AG, Heidelberg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat haben die Annahme ihrer Wahl für den Fall der Wahl erklärt. Begründung: Die Herren Vanscheid und Bieneck wurden jeweils von verschiedenen Aktionären zur Wahl für den Aufsichtsrat bereits zur abgesagten Hauptversammlung am 25. August 2020 mit guter Begründung vorgeschlagen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG möchte sich diesen Wahlvorschlägen und Begründungen anschließen. |
Stellungnahme des Vorstands zum Ergänzungsverlangen der Heidelberger Beteiligungsholding AG vom 10.09.2020
Am 15.09.2020 hat die CytoTools AG (im Weiteren „die Gesellschaft“) den Antrag des Aktionärs Heidelberger Beteiligungsholding AG erhalten, den beiden Vorständen Dr. Mark Freyberg und Dr. Dirk Kaiser das Vertrauen zu entziehen. Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgetragenen Gründe für den Entzug des Vertrauens bewertet die Gesellschaft als haltlos. Bereits im Vorfeld wurde durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG beantragt, den kompletten Aufsichtsrat der Gesellschaft abzusetzen und auszutauschen, obwohl sich dieser in seiner Zusammensetzung durch hohe Branchen-Expertise auszeichnet. Das nun vorgetragene Verlangen, beiden Vorstandsmitgliedern das Vertrauen zu entziehen, bewertet die Gesellschaft als bisherigen Höhepunkt eines Maßnahmenkataloges der Heidelberger Beteiligungsholding AG, personelle Kontrolle über die Gesellschaft zu erlangen. Nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrats der CytoTools AG soll dies dem Ziel geschehen, der Heidelberger Beteiligungsholding AG auch in operativer Weise eine Mehrheit zu sichern, die in keiner Weise ihrem tatsächlichen Beteiligungsverhältnis am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Einzelinteressen der Heidelberger Beteiligungen AG sollen zu Lasten der übrigen Aktionäre durchgesetzt werden.
Entgegen der Darstellungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehörten die letzten gut eineinhalb Jahre zu den erfolgreichsten Jahren seit Firmengründung der Gesellschaft überhaupt. Sowohl im Entwicklungs-, Beteiligungs- und Patentbereich konnten entscheidende und nachhaltige Fortschritte erreicht werden:
So ist nach der erfolgten Zulassung von DPOCL in Indien mittlerweile auch die Markteinführung von Woxheal erfolgt, wie durch die Gesellschaft am 3. September 2020 veröffentlicht. Damit ist die Gesellschaft eines der wenigen deutschen Biotech Start-ups, das über ein eigens entwickeltes und nach allen erforderlichen Regularien zugelassenes Medikament am Markt verfügt.
Der europäische Zulassungsweg wurde weiter beschritten und eine Dosisfindungsstudie erfolgreich abgeschlossen. Die noch erforderliche Phase-III-Studie in Europa wurde in den zurückliegenden Monaten vorbereitet und kann nun unmittelbar begonnen werden. Am 26. August 2020 veröffentlichte die Gesellschaft den Einstieg eines neuen strategischen Investors, der die weitere Finanzierung der Gesellschaft bis zum erwarteten Abschluss der Phase-III -Studie sicherstellt. Diese Finanzierung wurde zwar bereits 2017 mit einem amerikanischen Investor fest vereinbart. Jedoch wurde die Transaktion Anfang 2019 durch Intervention der Heidelberger Beteiligungsholding AG derart behindert, dass die bereits zugesagte Finanzierungstranche über 7 Mio. Euro nicht mehr abgerufen werden konnte. Eine Ende 2019 durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG zugesagte Ersatz-Finanzierungen kam trotz Erfüllung aller Erfordernisse durch die Gesellschaft letztlich nie zustande. Der zeitliche Verzug in der Umsetzung wichtiger operativer Schritte ist daher nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausschließlich auf das Verhalten die Heidelberger Beteiligungsholding AG zurückzuführen, mit dem Ziel, eine feindliche Übernahme der Gesellschaft vorzubereiten.
Die CytoTools befindet sich mehr denn je auf einem überaus erfolgversprechenden Weg. Erste Produkte wurden zur Marktreife entwickelt. Durch neue Patentanmeldungen wurde das Produktportfolio der Tochtergesellschaften gestärkt. Es ergeben sich zahlreiche neue Perspektiven für Exit- und Lizenzverhandlungen. Die Position der CytoTools AG wurde insgesamt nachhaltig gestärkt.
Mit dem Ausscheiden von Dr. Mark Freyberg und Dr. Dirk Kaiser aus dem Vorstand der Gesellschaft würde der Projektfortgang unterbrochen. Die langjährige kumulierte Expertise im Unternehmen und wichtiges Detailwissen gingen verloren. Von einem unerfahrenen neuen Management könnte dies bestenfalls langfristig mit entsprechend hohem personellem und finanziellem Aufwand teilweise kompensiert werden. Die Position der Gesellschaft würde nachhaltig geschwächt. Mittelfristig würde dies die Existenz der Gesellschaft gefährden und zum Verlust – zumindest erheblicher Teile – des eingesetzten Kapitals der übrigen Aktionäre der Gesellschaft führen
Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).
Für die Aktionäre erfolgt im Online-Service eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“.
Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 26. November 2020 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
CytoTools AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421 897604-44
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 12. November 2020 (0:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am 26. November 2020 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
CytoTools AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421897604-44
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine Dividendenberechtigung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.
Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung zusammen mit den Zugangsdaten ein Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten. Das Formular zur Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten steht auch im Internet unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung mittels der zur Verfügung gestellten Formulare sind an die folgende Anschrift zu senden:
CytoTools AG
Klappacher Str. 126
64285 Darmstadt
Telefax: +49 (0) 6151 95158 – 13
E-Mail: kontakt@cytotools.de
Ab dem 12. November 2020 kann die Erteilung von Vollmachten sowie ihr Widerruf zusätzlich elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem der unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ bereitgestellte Online-Service der Gesellschaft genutzt wird.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft, der ab dem 12. November 2020 zur Verfügung steht, unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.
Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – auch vor dem 12. November 2020 – bis zum 2. Dezember 2020 (eingehend bei der Gesellschaft) unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte. Die Vollmacht und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 2. Dezember 2020 (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:
CytoTools AG
Klappacher Str. 126
64285 Darmstadt
Telefax: +49 (0) 6151-95158-13
E-Mail: kontakt@cytotools.de
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.
Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ ab dem 12. November 2020 bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.
Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das zusammen mit der Zugangskarte zugesandte Formular benutzen.
Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis 2. Dezember 2020 (Tag des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
CytoTools AG
Klappacher Str. 126
64285 Darmstadt
Telefax: +49 (0) 6151-95158-13
E-Mail: kontakt@cytotools.de
Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 18. November 2020 (24:00 Uhr), an die folgende Adresse übersandt wurden:
CytoTools AG
Klappacher Str. 126
64285 Darmstadt
Telefax: +49 (0) 6151-95158-13
E-Mail: kontakt@cytotools.de
Fragemöglichkeit
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 1. Dezember 2020 (24:00 Uhr) über den Online-Service der Gesellschaft unter
www.cytotools.de
unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ eingereicht werden. Der Online-Service der Gesellschaft einschließlich der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht den Aktionären ab dem 12. November 2020 zur Verfügung.
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.
Erklärung Widerspruch
Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären.
Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über den Online-Service der Gesellschaft unter
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unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ einreicht.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z. B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z. B. die Zugangskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
CytoTools AG
Klappacher Straße 126
64285 Darmstadt
Telefax: 06151 – 9515813
E-Mail: kontakt@cytotools.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. Gegenwahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von ihnen gestellt werden, personenbezogene Daten der Aktionäre der Gesellschaft veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
kontakt@cytotools.de
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen die Aktionäre und Aktionärsvertreter unter folgender Adresse:
CytoTools AG
Klappacher Straße 126
64285 Darmstadt
Telefax: 06151 – 9515813
E-Mail: kontakt@cytotools.de
Darmstadt, im Oktober 2020
CytoTools AG
Der Vorstand