StadtMobil CarSharing AG
Stuttgart
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Freitag, 10. September 2021, um 19 Uhr
im Generationenhaus Heslach,
Gebrüder-Schmid-Weg 13, 70199 Stuttgart,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 zum 31.12.2020 mit Bericht des Aufsichtsrates sowie Erläuterungen und Bericht des Vorstands und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 268.921,34 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über einen Aktiensplit Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Es wird ein Aktiensplit 1:2 durchgeführt. Durch den Aktiensplit werden aus bisher 19.460 auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von je EUR 50,00 (in Worten: EURO fünfzig) nun neu 38.920 auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von je EUR 25,00 (in Worten: EURO fünfundzwanzig). Aus einer bestehenden Aktie werden somit zwei neue Aktien. Die Beteiligungsverhältnisse ändern sich durch den Aktiensplit nicht. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten des Aktiensplits festzulegen. |
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6. |
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln In den Gewinnrücklagen befinden sich zum 31.12.2020 folgende Mittel: Andere Gewinnrücklage: EUR 1.550.000 Falls die Hauptversammlung dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand über die Verwendung des Bilanzgewinns nach Punkt 2 dieser Tagesordnung folgt, sind weitere EUR 265.500 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Insgesamt befinden sich damit EUR 1.815.500 in den Gewinnrücklagen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, davon EUR 1.459.500 für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Falls die Hauptversammlung dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand über den Aktiensplit folgt, hat die Gesellschaft insgesamt 38.920 vinkulierte Namensaktien zum Nennwert von je EUR 25 ausgegeben. Pro Bestandsaktie soll je 1,5 (in Worten: eineinhalb) neue Aktie zum Nennwert von EUR 25 ausgegeben werden. § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1, 2 und 7 der Satzung werden dementsprechend wie folgt neu gefasst:
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7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um EUR 450.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital zu ändern, insbesondere den Wortlaut des § 5 der Satzung anzupassen. § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 8 und 9 der Satzung werden dementsprechend wie folgt neu gefasst:
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Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die in der Versammlung anwesend oder vertreten sind.
Stuttgart, 21. Juli 2021
Der Vorstand