Haikui Seafood AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Haikui Seafood AG
Hamburg
ISIN DE000A1JH3F9
WKN A1JH3F9
Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Mai 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 6 die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Zudem hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Weitere Einzelheiten sind in der Einberufung zur Hauptversammlung enthalten, die am 21. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
2.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Mai 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 7 eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen. Zudem hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden. Weitere Einzelheiten sind in der Einberufung zur Hauptversammlung enthalten, die am 21. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Hamburg, im Juni 2015

Haikui Seafood AG

Der Vorstand

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