Syrakus Holding AG
Bremen
– WKN 608430 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 5. April
2022, um 11.00 Uhr in der Villa Frerichs (Konferenzraum im Erdgeschoss), Osterdeich
27, 28203 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird nach Maßgabe des Art. 2 des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S. 569) mit
verkürzten Fristen eingeladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 4. Februar 2022
bei der Gesellschaft unter
Syrakus Holding AG, Innere Wiener Str. 14, 81667 München
Fax: 089 – 6003 7545
e-mail info@syrakusholding.de
angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen.
Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende
Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 15. März 2022 beziehen und
der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 4. April 2022
zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle
Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter
http://www.syrakusholding.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert
im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden.
Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat,
die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich
zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch
auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bremen, im März 2022
Die Hauptversammlung
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