United Labels AktiengesellschaftMünsterWKN 548956 / ISIN DE0005489561Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 2022Der Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Freitag, den 20. Mai 2022, um 11.00 Uhrstattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungenim passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung Tagesordnung
Vergütungsbericht der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 (Tagesordnungspunkt Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 AktG werden die Vergütungen der gegenwärtigen Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, https://www.unitedlabels.com/investor-relations/verguetungssysteme-und-verguetungsberichte/verfügbar. Vergütung des Vorstands Vergütungssystem
Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021 Gesamtvergütung Dem Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft gehörte im Berichtszeitraum 2021 nur Herr Peter Boder an. Von der im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeit, Die folgende Tabelle stellt die dem gegenwärtigen Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr Eine Vergütung gilt nach der in diesem Vergütungsbericht zugrunde gelegten Definition Die im Geschäftsjahr 2021 dem gegenwärtigen Vorstand gewährte und geschuldete Vergütung Nebenleistungen Gemäß dem geltenden Anstellungsvertrag hat der Vorstand Anspruch auf einen Dienstwagen, Weiterhin unterhält die Gesellschaft zugunsten des Vorstandsmitglieds eine Unfallversicherung Die übrigen Nebenleistungen (Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung, Ausgleich Kurzfristige Prämie Die kurzfristige Prämienvereinbarung des Vorstands beträgt 4% des Konzernjahresüberschusses Der Prämiensatz bleibt unverändert, wenn die Bemessungsgrundlage im Bereich zwischen Der Prämiensatz ändert sich in Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses wie Der Prämiensatz bleibt unverändert, wenn der Börsenkurs 120 % des Vorjahreskurses Beträgt der Börsenkurs weniger, mindert sich der Prämiensatz um einen Prozentpunkt. Beträgt der Börsenkurs mehr, erhöht sich der Prämiensatz für je einen Prozentpunkt, Maßgeblich zur Berechnung der Kursentwicklung ist der 60-Tage- Schnitt der Monate Eine kurzfristige Prämie ist im Geschäftsjahr 2021 nicht zum Tragen gekommen (VJ: Langfristige Prämie Die langfristige Prämienvereinbarungen mit dem Vorstand gemäß den Bestimmungen des
Eine langfristige Prämie im Geschäftsjahr 2021 entfällt, da der Konzernjahresüberschuss Zusagen an Vorstandsmitglieder für den Fall einer Beendigung ihrer Tätigkeit Versorgungszusagen und Ruhegehälter im Geschäftsjahr 2021 Für den Vorstand, Herrn Peter Boder, ergibt sich eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr Dafür ist für den Vorstand zum 31.12.2021 im Jahresabschluss der UNITEDLABELS AG eine Pensionsrückstellung von € 2.298.292.- passiviert worden. Im Geschäftsjahr Für die Versorgungsansprüche des Vorstandsmitglieds unterhält die Gesellschaft Rückdeckungsversicherungen. Vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages Wird der Anstellungsvertrag des Vorstands vorzeitig ohne wichtigen Grund beendet, Der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds enthält ferner eine sogenannte „Change Wird dieser Vertrag vorzeitig infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) beendet, Einhaltung der Maximalvergütung Die Summe aus fester Vergütung und variablen Vergütungsbestandteilen, die ein Geschäftsjahr Wie der zuvor dargestellten Tabelle zu entnehmen ist, wurde die Maximalvergütung für Vergütung des Aufsichtsrates Vergütungssystem Die Vergütung des Aufsichtsrats wird abschließend durch § 10 der Satzung der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft festgelegt; Neben- oder Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung und die Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11.06.2021 hat mit einer Mehrheit Die in § 10 der Satzung der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich
Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Die den Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2021 jeweils gewährte und geschuldete Aufsichtsratsmitglieder haben weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Geschäftsjahr 2020 Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten Hinsichtlich der Ertragsentwicklung der Gesellschaft werden das Jahresergebnis der Hinsichtlich der Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittlichen Löhne VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER ERTRAGSENTWICKLUNG SOWIE DER VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG Münster, 31. März 2022
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die UNITEDLABELS AG, Münster Prüfurteil Wir haben den Vergütungsbericht der UNITEDLABELS AG, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Köln, 1. April 2022 Mazars GmbH & Co. KG
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Heckeler
Wirtschaftsprüfer |
Schulz-Danso
Wirtschaftsprüfer |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2022 wird mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nach Maßgabe von Art. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 20. Mai 2022
ab 11:00 Uhr im Internet unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt
„Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts“) werden individuelle Zugangsdaten („HV-Ticket“) zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft übersandt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung können die Aktionäre
(und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem
ihre ihnen eingeräumten Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen
oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich.
Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 13 Abs. 1 und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 13. Mai 2022 (24.00
Uhr), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
anmelden:
UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
muss durch einen Nachweis des Letztintermediärs in Textform nachgewiesen werden; ein
Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des
§ 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den Beginn des 29. April
2022 (00.00 Uhr) („Nachweisstichtag“), und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2022 (24.00 Uhr),
zugehen.
Nach Eingang der Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes
bis spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2022 (24.00 Uhr) werden den Aktionären die Zugangsdaten
(„HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir
bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt,
ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung
und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice erhält.
Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution
erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt
werden soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form
der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Telefax oder E-Mail an die Gesellschaft
spätestens bis zum 19. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der folgenden Postanschrift, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse
UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: unitedlabels@better-orange.de
oder ab dem 29. April 2022 unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung
des unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zum Download zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“
erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe
bei Stimmrechtsvertretung“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
bis spätestens 19. Mai 2022, 24:00 Uhr, oder ab dem 29. April 2022 unter Nutzung des
unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
bis kurz vor dem Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20.
Mai 2022 erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis
zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zum Download zur Verfügung.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind
auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie
etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nehmen weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen oder
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl auf elektronischem Weg
abgeben. Auch für die Abgabe der Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl sind
eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.
Briefwahlstimmen können ab dem 29. April 2022 unter Nutzung des unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
bis kurz vor den Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20.
Mai 2022 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die
in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie
etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können
sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 COVID-19-Gesetz
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. |
|||
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von UNITEDLABELS Aktiengesellschaft, Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: antraege@better-orange.de Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 5. Mai 2022, 24.00 Uhr, Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes |
|||
c) |
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz Angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. |
|||
d) |
Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs.
eingesehen werden. |
Bild- und Ton-Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am
20. Mai 2022, ab 11:00 Uhr, live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten (“HV-Ticket“) für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
übersandt.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2022 an bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars
zu erklären.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach §
124a AktG zugänglich sind
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung über die
Internetseite
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben
Internetadresse bekannt gegeben.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglich sein.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 6.930.000 nennwertlose Stückaktien,
von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich
somit auf 6.930.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst.
Die Datenschutzhinweise finden Sie
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
Münster, im April 2022
UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
Der Vorstand