infas Holding Aktiengesellschaft
Bonn
Amtsgericht Bonn, HRB 17379
ISIN: DE006097108
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 29. Juli 2022 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 2.484.877,10
eine Dividende von EUR 0,05 (insgesamt EUR 450.000,00) je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. |
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und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.034.877,10 auf neue Rechnung vorzutragen. |
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab Mittwoch, den 03. August 2022 über die Clearstream Banking AG durch die jeweiligen depotführenden Kreditinstitute. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. unter Berücksichtigung von Besonderheiten im Falle einer Kirchensteuerpflicht den jeweiligen Aktionärinnen und Aktionären ausgezahlt. Zahlstelle ist das Bankhaus Gebrüder Martin AG in Göppingen.
Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (sog. Abgeltungssteuer). Davon unabhängig kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies im Rahmen der sog. Günstigerprüfung zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.
Den inländischen Aktionärinnen und Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionärinnen und Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bonn, den 29. Juli 2022
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Menno Smid Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke