ïSkyroads AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
31. August 2022 um 9:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Friedenheimer Brücke 16, 9. Stock, 80639 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Der Tagungsraum wird im Eingangsbereich angezeigt werden.
Tagesordnung
TOP 1: |
Vorlage des vom Aufsichtsrat im Juni 2022 festgestellten Jahresabschlusses der Skyroads AG für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr nebst Geschäftsbericht, dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns/-verlusts sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
||||||
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||
TOP 4: |
Beschlussfassung über eine Verkleinerung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||
TOP 5: |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Begründung:
|
||||||
TOP 6: |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||
TOP 7: |
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 6 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis 24. August 2022, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse
Skyroads AG |
anzumelden. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.
Stimmrechtsvertretung
In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen, sofern das Gesetz keine Erleichterung vorsieht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Skyroads AG |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den nach § 125 Abs. 1 bis 3 Berechtigten zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen sind (wobei der Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitzurechnen ist).
München, den 27.07.2022
Vorstand der Skyroads AG:
Corvin Huber & Tim Krieglstein
Anlage 1 – Vergütungssystem Aufsichtsräte
Skyroads Aufsichtsrat Vergütung
AR Vorsitzende | AR Stellvertreter | AR Mitglied | AR entsendet | |
Aufwandsersatz für Sitzungen | EUR | EUR | EUR | |
4 Reguläre und 4 weitere Sitzungen* | 7.500 | 6.000 | 5.000 | 0 |
je weitere Sitzung** | 1.000 | 750 | 750 | 0 |
* Die Teilnahme an den Hauptversammlungen sowie Umlaufbeschlüsse sind in der Pauschale enthalten. Umlaufbeschlüsse sollen dazu dienen, besprochenen Sachverhalten die formale Beschlusslage zu ermöglichen, ohne dass eine weitere Sitzung einberufen werden muss. | ||||
** Eine weitere Sitzung kann vom Vorstand oder dem AR-Vorstzenden einberufen werden. AR Mitglieder können bei AR Vorsitzenden eine Sitzung beantragen. Die Abstimmung des AR, ob eine Sitzung notwendig ist, ist keine Sitzung. | ||||
Sofern Bahn oder Flugreisen und Hotelübernachtungen erforderlich sind, werden diese vom Unternehmen gebucht bzw. erstattet. | ||||
Erfolgsboni als Phantom Share Anteile | ||||
Bei einer erfolgreich abgeschlossenen Finanzierungsrunde (Ziele aus dem Budget) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates Phantom Share Anteile gem. folgender Regelung pro Amtszeit (2J): | ||||
Sofern die Finanzierungsrunde in den ersten sechs Monaten der neuen Amtszeit liegt: | ||||
Aktuelles Mitglied | 250 | 125 | 125 | 0 |
Mitglied bis zur letzten HV | 250 | 125 | 125 | 0 |
500 | 250 | 250 | 0 | |
Ansonsten | ||||
Aktuelles Mitglied | 500 | 250 | 250 | 0 |
Mitglied bis zur letzten HV | – | – | – | – |
500 | 250 | 250 | 0 | |
Für die Vergangenheit bis HV 2022 | Oliver Oechsle | Vorsitzender | 500 | |
Antje Völker | AR Stellvertreter | 250 | ||
Christoph von Tschirschnitz | 250 | |||
Uwe Gerlinger | (1/2 Zeit) | 125 |
Die Phantom Shares haben dieselben Ausgabebedingungen, wie sie für alle Mitarbeiter der SkyRoads AG gelten und wie sie von der Hauptversammlung am 21. Januar 2022 beschlossen wurden. Als Ausgabepreis / Strike Price wird der Aktienerwerbspreis der letzten Finanzierungsrunde zu Grunde gelegt. Das 4-jährige Vesting für die Aufsichtsräte beginnt am 1. des Monats nach dem Tag der Ernennung zum Aufsichtsratsmitglied.