Edenspiekermann Holding AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Edenspiekermann Holding AG

Berlin

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Edenspiekermann Holding AG mit Sitz in Berlin (die „Gesellschaft“) ein, die am

Mittwoch, den 31. August 2022, um 16.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Potsdamer Straße 83, 10785 Berlin)

stattfindet (die „Hauptversammlung“).

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 28.02.2021 (das „COVMG“) in der aktuell gültigen Fassung mit der Möglichkeit abgehalten wird, dass die Aktionäre auch ohne ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung teilnehmen sowie ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (§ 1 Abs. 1 COVMG i.V.m. § 118 Abs. 1 S. 2 AktG). Die Übertragung in Bild und Ton, die elektronische Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts erfolgt via Google Meet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Verwaltungssitz der Gesellschaft in Berlin.

 

I. TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu fassen.

Kopien des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sind dieser Einberufung zu Informationszwecken beigefügt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 986.446,36 EUR wie folgt zu verwenden:

(1) Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre: EUR 444.180,02
(2) Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,-
(3) Gewinnvortrag: EUR 542.266,34
TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Sonstiges

 

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 68.179 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 68.179 Stimmen beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

2. Teilnahmemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Den für die elektronische Teilnahme ohne Anwesenheit vor Ort notwendige Link für die Videokonferenz über Google Meet versendet die Gesellschaft separat per E-Mail an die einzelnen Aktionäre.

 

III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch (Aktienregister) der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am siebten Tage vor der Hauptversammlung (d.h. bis zum Ablauf des 24. August 2022) bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an

k.schnurrbusch@edenspiekermann.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer sich form- und fristgerecht angemeldet hat.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in Textform unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.

 

Berlin, den 3. August 2022

Edenspiekermann Holding AG
Potsdamer Straße 83, 10785 Berlin

– Der Vorstand –

 

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