Lüdenscheider Wohnstätten-Aktiengesellschaft
Lüdenscheid
An die
Aktionäre der
Lüdenscheider Wohnstätten AG
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
03. September 2015, 18:30 Uhr,
im Sitzungszimmer unserer Geschäftsstelle, Lüdenscheid, Liebigstraße 15, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2014
2.
Beschluss über die Gewinnverteilung
―
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn von 450.918,24 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
3.
Entlastung des Vorstandes
―
Es wird Entlastung vorgeschlagen
4.
Entlastung des Aufsichtsrates
―
Es wird Entlastung vorgeschlagen
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Nach § 96 des AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
4 Mitglieder – gewählt von den Aktionären in der Hauptversammlung
2 Mitglieder – entsandt von der Aktionärin Stadt Lüdenscheid
3 Mitglieder – Arbeitnehmervertreter, von den Mitarbeitern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt.
Folgende Mitglieder scheiden turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus:
Herr Michael Thielicke
Lüdenscheid, Wauerthang 21
Herr Dr. Wolfgang Schröder
Lüdenscheid, Stüttbergweg 1
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung am 30.06.2014 beschlossen, Ratsherr Michael Thielicke für eine weitere Amtsperiode wiederzuwählen und für Herrn Dr. Wolfang Schröder die Ratsfrau Britta Rogalske zu wählen.
6.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015
7.
Verschiedenes
Anmeldungen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ohne Hinterlegungspflicht der Namensaktien werden in der Geschäftsstelle der Gesellschaft in Lüdenscheid, Liebigstraße 15, Telefon 1895-55, entgegengenommen.
Die Stimmkarten werden in der Versammlung ausgegeben. Stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind.
Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, die ihre Vollmacht mit den Namensaktien vorlegen, wahrgenommen werden. Die Bevollmächtigten dürfen jedoch nicht Angehörige des Baugewerbes sein.
Lüdenscheid, den 25. Juni 2015
Der Vorstand