Signature AG
München
ISIN: DE000A2DAMG0
WKN: A2DAMG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2022
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Freitag, 18.11.2022, um 13:00 Uhr
in den Räumen der
Notare Dr. Oliver Vossius und Dr. Thomas Engel
Theatinerstraße 8 (Fünf Höfe – Perusahof), 80333 München
Tagesordnung
1. |
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass davon auszugehen ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. |
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2. |
Vorlage des geprüften Einzelabschlusses der Signature AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen. Zu Punkt 2 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat. |
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstandsmitglied wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Aufsichtsratsmitglied gesondert, abgestimmt werden. |
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5. |
Beschlussfassung zum Ort der Hauptversammlung und Änderung der Satzung in § 16 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:
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6. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Einlagen und entsprechende Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) b) c) d) Sofern und soweit die folgenden natürlichen und juristischen Personen (gemeinsam die „neoFIN-Gesellschafter“)
zur Zeichnung von anderweitig nicht gezeichneten neuen Aktien zugelassen werden, kann den neoFIN-Gesellschafter (jeweils einzeln) nachgelassen werden, die Einlage für die jeweils in der vorstehenden Liste genannte Anzahl neuer Aktien als Sacheinlage durch Einbringung ihrer in der vorstehenden Liste jeweils genannten Anzahl von Geschäftsanteilen (gemeinsam die „neoFin-Geschäftsanteile“) an der an der neoFIN Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156840, (die „neoFIN“), zu erbringen. Die Zulassung der neoFIN-Gesellschafter zur Zeichnung von (anderweitig nicht gezeichneten) neuen Aktien ist nur zulässig, sofern mindestens 22.000 neoFin-Geschäftsanteile eingebracht und die Gesellschaft mithin mindestens 88 % „neoFin-Geschäftsanteile“ erwerben kann. Eine etwaige Differenz zwischen dem Ausgabebetrag von EUR 1,37 je Neuer Aktien und einem gegebenenfalls höheren Einbringungswert der Sacheinlagengegenstände soll der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (sog. schuldrechtliches Agio) zugewiesen werden. e) f) g) h) Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden können. i) |
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7. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Frankfurt und entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor, sofern die Hauptversammlung zuvor dem Tagesordnungspunkt 6 – Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Einlagen – die Zustimmung erteilt haben sollte:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis zum Ablauf des 11. November 2022 unter der Adresse
Signature AG
Agnes-Bernauer-Str. 151
80687 München
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär hat die Möglichkeit, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben zu lassen.
Unterlagen
Eine Abschrift des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrates erhält jeder Aktionär auf Verlangen ausschließlich auf elektronischen Weg.
Tagesordnung
Anfragen zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt, Ergänzungsverlangen und Wahlvorschläge sind ausschließlich an oben genannte Anmeldestelle zu richten.
München, im Oktober 2022
Signature AG
Vorstand