ecotel communication ag, Düsseldorf – Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (ISIN: DE0005854343 / WKN: 585434 – Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 %)

ecotel communication ag

Düsseldorf

ISIN: DE0005854343
WKN: 585434

Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. April 2023 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 11 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. April 2028.

Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben wurden, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 13. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 11.3 lit. a), b) und c) der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden.

Der Vorstand wurde auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 13. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 11.3 lit. d) der Tagesordnung einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 13. März 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 11 angegeben.

 

Düsseldorf, im April 2023

ecotel communication ag

Der Vorstand

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