HSH Nordbank AG
Hamburg und Kiel
An die Aktionäre der
HSH Nordbank AG
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 19. Juli 2016, 11:30 Uhr
in den Geschäftsräumen der HSH Nordbank AG, Saal Elbe 1, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der HSH Nordbank AG
mit Sitz in Hamburg und Kiel,
ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HSH Nordbank AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, der Lageberichte für die HSH Nordbank AG und den HSH Nordbank Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. |
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2. |
Verwendung des Bilanzergebnisses Da kein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn vorliegt, ist zu Punkt 2 der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Prüfungsausschusses – vor,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016,
zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. |
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6. |
Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß den unter TOP 7 der ordentlichen Hauptversammlung 2014 beschlossenen Vergütungsregeln zu beschließen. |
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7. |
Zustimmung zur Vertragsübernahmevereinbarung eines Stille Einlagen-Vertrages der Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft und Übertragung innerhalb der Provinzial Nordwest-Gruppe Zwischen der HSH Nordbank AG (ehemals: Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale) und der Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft als stille Gesellschafterin besteht ein Vertrag über die Begründung einer Stillen Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag) vom 24. Juli/14. August 2000. Die stille Gesellschafterin beabsichtigt, diese Stille Einlage konzernintern innerhalb der Provinzial Nordwest Gruppe auf die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft zu übertragen. Die Vertragsparteien und die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft haben hierzu am 15.12.2015/05.01.2016 eine entsprechende Vertragsübernahmevereinbarung abgeschlossen, die im Wesentlichen Folgendes beinhaltet:
Die unterschriebene Vertragsübernahmevereinbarung liegt in der Hauptversammlung aus. Eine Änderung bestehender Teilgewinnabführungsverträge bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der HSH Nordbank AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vertragsübernahmevereinbarung vom 15.12.2015/05.01.2016 zu dem bestehenden Stillen Gesellschaftsvertrag und der damit verbundenen Änderung des Teilgewinnabführungsvertrags zuzustimmen. |
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8. |
Zustimmung zur Vertragsübernahmevereinbarung von vier Stille Einlagen-Verträgen mit dem AXA-Konzern und deren Übertragung an die Trinity Investments Limited Zwischen der HSH Nordbank AG (ehemals: Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale) und drei Tochtergesellschaften des AXA-Konzerns bestehen folgende vier Stille Gesellschaftsverträge (Teilgewinnabführungsverträge):
Sämtliche Verträge sollen auf die Trinity Investments Limited, Dublin, übertragen werden. Die Vertragsparteien und die Trinity Investments Limited haben hierzu am 14./15.12.2015 eine entsprechende Vertragsübernahmevereinbarung abgeschlossen, die im Wesentlichen Folgendes beinhaltet:
Die unterschriebene Vertragsübernahmevereinbarung liegt in der Hauptversammlung aus. Eine Änderung bestehender Teilgewinnabführungsverträge bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der HSH Nordbank AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vertragsübernahmevereinbarung vom 14./15.12.2015 zu den bestehenden Stillen Gesellschaftsverträgen und den damit verbundenen Änderungen der Teilgewinnabführungsverträge zuzustimmen. |
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9. |
Zustimmung zur Übertragung eines Stille Einlagen-Vertrages der Vereinigte Postversicherung VVaG, Stuttgart auf die VPV Lebensversicherung-AG, Stuttgart Zwischen der HSH Nordbank AG (ehemals: Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale) und der Vereinigte Postversicherung VVaG, Stuttgart, als stille Gesellschafterin besteht ein Vertrag über die Begründung einer Stillen Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag) vom 24. Juli/8. August 2000. Die Vertragsparteien sind mit Vereinbarung vom 30. März/6. April 2004 übereingekommen, die stille Einlage auf eine Konzerntochtergesellschaft der stillen Gesellschafterin, nämlich auf die VPV Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, als neue stille Gesellschafterin zu übertragen. Die bisherige stille Gesellschafterin und die neue stille Gesellschafterin haben der HSH Nordbank AG mit Schreiben vom 21. Juli 2004 die erfolgte Übertragung der Stillen Einlage auf die Konzerntochtergesellschaft VPV Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, mitgeteilt. Die HSH Nordbank AG hat die Übertragung mit Schreiben vom 6. Oktober 2004 bestätigt. Durch die Übertragung sind sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Teilgewinnabführungsvertrag auf die VPV Lebensversicherungs-AG in Stuttgart übergegangen und wird dieser somit mit der neuen stillen Gesellschafterin fortgeführt. Die Vereinbarung über die Vertragsübernahme basiert auf folgenden Schreiben:
Die Schreiben liegen in der Hauptversammlung aus. Eine Änderung bestehender Teilgewinnabführungsverträge bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der HSH Nordbank AG. Die Zustimmung der Hauptversammlung der HSH Nordbank AG steht noch aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, der Übertragung der Stillen Einlage der Vereinigte Postversicherung VVaG, Stuttgart, auf die VPV Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, gemäß Vereinbarung vom 30. März/6. April 2004 und Anzeige vom 21. Juli 2004 sowie Bestätigung vom 6. Oktober 2004 und der damit verbundenen Änderung des Teilgewinnabführungsvertrages zuzustimmen. |
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung an liegen in den Geschäftsräumen der HSH Nordbank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, und Martensdamm 6, 24103 Kiel, sowie während der Hauptversammlung folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
Zu TOP 1:
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Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 der HSH Nordbank AG |
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Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 der HSH Nordbank |
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Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 |
Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt.
2. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre der HSH Nordbank AG berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
3. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung reichen die Vorlage einer Ablichtung oder eines Telefaxes der Vollmacht aus.
4. Anträge und Anfragen
Etwaige Anträge nach § 126 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49-40-3333-610070 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse sven.niederheide@hsh-nordbank.com. Etwaige Anträge und deren Begründung, die der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 4. Juli 2016 zugehen, werden den anderen Aktionären, soweit möglich, unverzüglich zugänglich und bekannt gemacht, sofern hiervon nicht gem. § 126 Abs. 2 AktG abgesehen werden kann. Anfragen an die Gesellschaft sind ebenfalls an die vorstehende Adresse der Gesellschaft zu richten.
Hamburg/Kiel, im Juni 2016
HSH Nordbank AG
Der Vorstand