A.S. Création Tapeten AG: Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien

A.S. Création Tapeten AG

Gummersbach

ISIN DE000A1TNNN5

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand u.a. ermächtigt worden, eigene selbst gehaltene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, unabhängig davon ob die selbst gehaltenen Aktien aufgrund der Ermächtigung vom 9. Mai 2019 oder aufgrund einer vorherigen Ermächtigung von der Gesellschaft erworben wurden.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 24. November 2021 beschlossen, 240.000 Aktien der A.S. Création Tapeten AG, die von der Gesellschaft bislang selbst gehalten wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen. Dies entspricht 8 % des Grundkapitals der Gesellschaft vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG hat dem Beschluss des Vorstands zugestimmt. Die Einziehung wird in Kürze durchgeführt werden.

Das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG beträgt nach Einziehung der Aktien und Durchführung der Kapitalherabsetzung 8.280.000,00 EUR und ist eingeteilt in 2.760.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 3,00 EUR.

Gummersbach, den 24. November 2021

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

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