ADLER Real Estate Aktiengesellschaft – Genehmigtes Kapital

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– ISIN DE0005008007-
– WKN 500800-
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Genehmigtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 22. Mai 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 13.300.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 13.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 15. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 6 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft.

Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 26. Juni 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Frankfurt am Main, im Juli 2015

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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