ADLER Real Estate Aktiengesellschaft – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 122a Abs. 2, § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG – Grenzüberschreitende Verschmelzung der MOUNTAINPEAK TRADING LIMITED 22.11.2019

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 122a Abs. 2, § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG – Grenzüberschreitende Verschmelzung der MOUNTAINPEAK TRADING LIMITED

Gemäß § 122a Abs. 2, § 62 Abs. 3 S. 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung der MOUNTAINPEAK TRADING LIMITED mit Sitz in Nicosia/Zypern, eingetragen im Gesellschaftsregister der Republik Zypern (Registrar of Companies of the Republic of Cyprus) unter Nummer HE342519, als übertragende Gesellschaft, auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 180360 B, als übernehmende Gesellschaft, erfolgen soll.

In den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, können von den Aktionären der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten die folgenden Verschmelzungsunterlagen gemäß § 122a Abs. 2, § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG eingesehen werden:

Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans der MOUNTAINPEAK TRADING LIMITED und der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft;

Jahresabschlüsse der MOUNTAINPEAK TRADING LIMITED für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018;

Jahresabschlüsse und Lageberichte der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018;

Verschmelzungsbericht des Vorstands der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft.

Auf Verlangen wird den Aktionären der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt.

Die Auslegung einer Zwischenbilanz der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ist nicht erforderlich, da deren Halbjahresfinanzbericht nach § 115 WpHG auf der Internetseite der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft veröffentlicht worden ist.

Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde zum Handelsregister der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft eingereicht. Da sich das gesamte Stammkapital der MOUNTAINPEAK TRADING LIMITED als übertragender Gesellschaft in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft nach §§ 122a Abs. 2, 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich.

Aus dem gleichen Grund sind eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 122f, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG).

Der Vorstand weist die Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss gemäß §§ 122a Abs. 2, 62 Abs. 2 UmwG dennoch erforderlich ist, wenn Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten grenzüberschreitenden Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Einberufungsverlangen ist nach § 62 Abs. 2 UmwG binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger schriftlich an die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Rechtsabteilung, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, zu richten.

 

Berlin, 7. November 2019

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

vertreten durch die
gesamtvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder

Sven-Christian Frank                Maximilian Rienecker

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