Aktiengesellschaft für Steinindustrie – Hauptversammlung 2018

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Neuwied

– Wertpapier-Kennnummer 503020 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 24.08.2018, 14:30 Uhr, in das

Verwaltungsgebäude der AG für Steinindustrie, Sohler Weg 34, 56564 Neuwied.

Tagesordnung:

1.
a)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017.

Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter www.agstein.de, Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1a keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

b)

Beschlussfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 181.233,50 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 6 ,– pro Stückaktie bei 30.000 Stück Aktien 180.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 1.233,50
181.233,50
2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Zu den Punkten 2 und 3 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 17.08.18 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Hinterlegungsstelle ist:

Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 200107
60605 Frankfurt am Main

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 18.08.18 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Neuwied, im Juli 2018

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Der Vorstand

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