Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft Pforzheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung | 12.05.2020 |
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AktiengesellschaftPforzheimISIN DE0005038509 // WKN 503850Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung unter der Internetadresse
zugänglich. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 19.819.421,45 EUR wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 3. Juli 2020. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
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6. |
Satzungsänderungen Die Satzungsregelung über die Teilnahme an der Hauptversammlung soll an den Standard angepasst werden, der nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ab dem 3. September 2020 für Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften gilt. Ferner soll der Vorstand ermächtigt werden, an die Aktionäre eine Abschlagsdividende zu zahlen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderungen zum oder zeitnah nach dem 3. September 2020 im Handelsregister eintragen zu lassen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung, bezogen auf den Beginn des 9. Juni 2020 (0:00 Uhr MESZ). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse (Anmeldestelle) bis spätestens zum Ablauf des 23. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG |
Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 75175 Pforzheim, Kanzlerstraße 17, abgehalten. Es ist keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung möglich.
Die Aktionäre können über das HV-Online-Portal der Gesellschaft die Hauptversammlung im Livestream verfolgen und ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation sowie durch schriftliche Vollmacht ausüben. Auch das Fragerecht sowie weitere Rechte lassen sich elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.
Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Nutzen Sie dort bitte die Schaltfläche „HV-Online-Portal“, mit der Sie direkt zum Portal gelangen.
Aktionäre erhalten nach Ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weiteren Informationen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte oder elektronische Briefwahl
a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, bedürfen gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 134 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz AktG die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Schriftform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des HV-Tickets benutzen, das sie nach der Anmeldung erhalten. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Schriftform ausstellen. Ferner können Vollmachtsformulare unter der Internetadresse
www.agosi.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
heruntergeladen werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens 29. Juni 2020 (18:00 Uhr MESZ) unter der folgenden Adresse zugehen:
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG |
b) Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Bitte benutzen Sie dazu die Formulare auf der Rückseite Ihres HV-Tickets und senden Sie das ausgefüllte HV-Ticket bis spätestens 29. Juni 2020 (18:00 Uhr MESZ) per Post an die vorgenannte Adresse.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt an der Abstimmung nicht teilnehmen. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.
c) Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine elektronische Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären und Aktionärsvertretern eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Dazu hat der Vorstand gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz vorgegeben, dass diese Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.
Angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum 27. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, über das HV-Online-Portal mittels der dort verfügbaren Fragen-Maske stellen und an die Gesellschaft senden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Widersprüche können ausschließlich elektronisch über das HV-Online-Portal nach erfolgter Stimmabgabe erklärt werden. Entsprechende Erklärungen sind ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Pforzheim, im Mai 2020
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
Der Vorstand