Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Unna
Gesellschaftsbekanntmachungen 101. ordentliche Hauptversammlung 07.06.2019

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

Unna

ISIN: DE0006601602
WKN: 660160

Die Aktionäre der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna

werden zu der

am 18.07.2019 um 14:00 Uhr
im Ringhotel Katharinen Hof in Unna, Raum „Picasso“,
Bahnhofstraße 49 in 59425 Unna

stattfindenden

101. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 (Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018), des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von € 28.793.839,10 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Dem Vorstandsmitglied Thomas Wiese, Amtszeit vom 01.01.2018 bis 19.11.2018, wird keine Entlastung erteilt.

b)

Dem Vorstandsmitglied Volker Findeisen, Amtszeit vom 19.11.2018 bis 31.12.2018, wird Entlastung erteilt.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier durch die Aktionäre und zwei gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt werden (§§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das von der Hauptversammlung am 30. August 2018 gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Pengwei Li hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.07.2019 niedergelegt.

Die vorliegende Hauptversammlung soll dazu genutzt werden, anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, dessen Amtsdauer mit der Amtsdauer der übrigen von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Dr. Qingmei Ma, Geburtsdatum: 16.07.1977, Geschäftsführende Direktorin (Executive Director) der China Zhongwang Holdings Limited, Präsidentin (Chairwoman) der Tianjin Zhongwang Aluminium Company Limited, Anschrift: No. 8, Quanzhou North Street, Wuqing District, Tianjin, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Frau Dr. Qingmei Ma gehört keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren Kontrollgremium im Sinne von § 125 Abs. 1 AktG an.

7.

Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung)

§ 14 Abs. 1 der Satzung sieht für den Fall, dass kein Mitglied des Aufsichtsrates den Vorsitz der Versammlung übernimmt, vor, dass der Versammlungsleiter unter Leitung des an Lebensjahren ältesten anwesenden Aktionärs oder Aktionärsvertreters durch die Hauptversammlung zu wählen ist.

Zur Vereinfachung des Ablaufes der Versammlung für den Fall, dass kein Mitglied des Aufsichtsrates die Versammlungsleitung übernimmt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 14 Abs. 1 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

„Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung kann auch von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats oder einem externen Dritten geleitet werden, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats oder der externe Dritte vom Aufsichtsrat für diesen Zweck im Voraus für den Einzelfall oder für eine Mehrzahl von Fällen bestimmt worden ist. Übernimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht den Vorsitz und ist kein anderes Mitglied des Aufsichtsrats und kein externer Dritter für den Vorsitz bestimmt worden, wird der Versammlungsleiter unter dem Vorsitz des Aktionärs mit dem höchsten in der Hauptversammlung erschienenen Anteilsbesitz oder seines Vertreters durch die Hauptversammlung gewählt.“

II.
Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können der festgestellte Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 (Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018), der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in den Geschäftsräumen der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, Vorstandsbüro, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna, eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos als Abschrift zur Verfügung gestellt. Bestellungen bitten wir per Post oder Telefax zu richten an:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Diese Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausgelegt.

III.
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am 12.07.2019, während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft (Gesellschaftskasse, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen ist der Gesellschaft die ordnungsgemäße Hinterlegung mindestens in Textform (§ 126b BGB) nachzuweisen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 13.07.2019 (24:00 Uhr) zugehen. Als Nachweis des Anteilsbesitzes gilt auch die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG können der Gesellschaft per Post oder Telefax unter der Anschrift

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

zugeleitet werden.

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“). Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III DS-GVO ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

corina.waldhof@alunnatubes.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

datenschutz@alunnatubes.com

 

Unna, im Juni 2019

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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