AMADEUS FIRE AG – Aktienerwerb

AMADEUS FIRE AG
Frankfurt
WKN 509310 / ISIN DE0005093108
Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2015 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Mai 2020 über die Börse eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern; die erworbenen eigenen Aktien können auch eingezogen werden (Tagesordnungspunkt 7).

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zu der Hauptversammlung angegeben, die am 13. April 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Frankfurt, im Mai 2015

Amadeus FiRe AG

Der Vorstand

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