Koch Gruppe Automobile AG – Hauptversammlung 2015

Koch Gruppe Automobile AG
Marzahner Chaussee 219
12681 Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 14. Juli 2015, um 12 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marzahner Chaussee 219, 12681 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 und des Weiteren Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Koch Gruppe Automobile AG, Marzahner Chaussee 219 in 12681 Berlin eingesehen werden.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014 der Koch Gruppe Automobile AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 898.185,83 wird wie folgt verwendet:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 2.672.360,00 (=EUR 106.894,40)

b) Der verbleibenden Teilbetrag von EUR 791.291,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c) Der Anspruch auf Zahlung der Dividende entsteht mit Beendigung dieser Hauptversammlung und steht jedem teilnahmeberechtigten Aktionär zu. Fällig und zahlbar ist die Dividende am 01.09.2015.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Danziger Str. 64, 10435 Berlin für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2015 zu bestellen.

6. Beschlussfassung über eine Änderung des § 15 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 der Satzung mit folgendem, in den Absätzen 2 und 3 geändertem Wortlaut zu beschließen:
§ 15 Hauptversammlung
1.

Die Hauptversammlung hat jährlich mindestens einmal stattzufinden, und zwar innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort. Darüber hinaus sind außerordentliche Hauptversammlungen, abgesehen von den Fällen, in denen dies das Gesetz oder die Satzung bestimmen, dann einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.
2.

Die Einberufung der Hauptversammlung geschieht durch den Vorstand. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger mit den gesetzlich erforderlichen Angaben. Zwischen der Veröffentlichung und dem Tag der Hauptversammlung, beide Tage nicht mitgerechnet, muss eine Frist von 30 Tagen liegen.
3.

Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Zum Nachweis der Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung haben die Aktionäre einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut bei der Gesellschaft vorzulegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 AktG.
4.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die in einer Hand vereinigt sind. Eine Aktie entspricht einer Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.
5.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat den Vorsitz der Hauptversammlung inne, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Der Vorsitzende entscheidet über die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte sowie über die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.
6.

Über den Verlauf der Sitzung und die Verhandlungen wird eine Niederschrift erstellt, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnen ist, soweit nicht gesetzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.
7.

Abgesehen von den Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit verlangt, werden die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
8.

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Teilnahme und Stimmberechtigung

Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Vorzugs- und Stammaktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Vorzugsaktionäre sind nicht stimmberechtigt. Der geeignete Nachweis der jeweiligen Berechtigung obliegt dem einzelnen Aktionär.

Berlin, im Juni 2015

Koch Gruppe Automobile AG

Der Vorstand

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