Medtron Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die MedTraCon GmbH hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft unmittelbar gehört.
Herr Prof. Dr. Dr. Günter Brill hat uns mitgeteilt, dass ihm eine mittelbare Schachtelbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 1 und Abs. 2 AktG von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihm die von der MedTraCon GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Saarbrücken, im April 2021
Medtron AG
Der Vorstand
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