Aral Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

Aral Aktiengesellschaft

Bochum

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

Die BP Holdings Central Europe B.V. mit Sitz in Rotterdam, Niederlande (Holländisches Handelsregister 80818447) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr nunmehr (ohne Hinzurechnung der Anteile nach § 20 Abs. 2 AktG) – kraft Zurechnung von Anteilen nach § 16 Abs. 4 Aktiengesetz – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehört.

Die BP Europa SE mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 113611) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unverändert mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und zugleich eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehört.

Die BP Global Investments Limited mit Sitz in Sunbury On Thames, Vereinigtes Königreich, (Companies‘ House Nr. 00263889) sowie deren Alleingesellschafterin, die BP plc mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, (Companies‘ House Nr. 00102498), haben uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen unverändert jeweils – kraft Zurechnung von Anteilen nach § 16 Abs. 4 Aktiengesetz – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehört.

 

Bochum, 17. Dezember 2020

Aral Aktiengesellschaft

Vorstand

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