Badische Anlagengesellschaft Raiffeisen AG – 55. ordentliche Hauptversammlung

Badische Anlagengesellschaft Raiffeisen AG

Karlsruhe

Zur diesjährigen

55. ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 13. Juni 2023 (Beginn 14.00 Uhr)

im Raiffeisenhaus Karlsruhe, Zimmer 2.66-2.67,
Lauterbergstraße 1-5, 76137 Karlsruhe,

laden wir die Aktionäre der Gesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat

Die zu TOP 1 der Tagesordnung vorzulegenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Badischen Anlagengesellschaft -Raiffeisen- Aktiengesellschaft (BARAG), Lauterbergstraße 1-5, 76137 Karlsruhe, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 13.06.2023 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Verschiedenes

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

Gem. § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, die im Aktienregister als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen sind und die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in dieser Einberufung mitgeteilten Adresse (s.u.) mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Vollmachten bedürfen gem. § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform, wobei dieses Textformerfordernis nicht gilt bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen.

Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die

Badische Anlagengesellschaft Raiffeisen AG
Lauterbergstraße 1-5
76327 Karlsruhe

oder per E-Mail oder Telefax an

annette.lutz@zg-raiffeisen.de, Telefax 0721 352-1204

zu senden. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. § 126 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 29.05.2023 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge per Brief, Telefax oder E-Mail an die Aktionäre veröffentlichen.

 

Karlsruhe, den 02.05.2023

Geier
Aufsichtsratsvorsitzender

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