Bäuerliche Aktiengesellschaft Ellertal – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bäuerliche Aktiengesellschaft Ellertal
Sonnenstein
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 07.02.2019

Bäuerliche Aktiengesellschaft Ellertal

Sonnenstein

Amtsgericht Jena, HRB 401475

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Bäuerlichen Aktiengesellschaft „Ellertal“ mit dem Sitz in 37345 Sonnenstein, OT Bockelnhagen,

am Dienstag, den 12.03.2019 um 11.30 Uhr
in das Verwaltungsgebäude der Bäuerlichen AG „Ellertal“, Bockelnhagener Strasse 2c,

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, nebst dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2017/2018

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

II. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft oder einer nachstehend genannten Hinterlegungsstelle oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar, ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens 04.03.2019 hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Adressen der Hinterlegungsstellen sind:

1. Gesellschaft: Bäuerliche Aktiengesellschaft „Ellertal“
Der Vorstand
Bockelnhagener Str. 2c, 37345 Sonnenstein, OT Bockelnhagen
2. Bank Volksbank im Harz eG
Wissmannstrasse 27, 37431 Bad Lauterberg
3. Notar Ihre Wahl

Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von dem Notar und der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung zur Vorbereitung der Eintritts- und Stimmkarte bis spätestens einen Tag nach dem letzten Hinterlegungstag, also am 05.03.2019, bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Sonnenstein, den 31.01.2019

Der Vorstand

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