Blue Cap AGMünchenWKN A0JM2M
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Blue Cap AG zum 31. Dezember 2021 Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
zugänglich und können dort auch während der virtuellen Hauptversammlung eingesehen |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Blue Cap AG aus dem Geschäftsjahr
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt insgesamt derzeit 4.396.290 dividendenberechtigte Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten Die vorgeschlagene Dividende von € 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie entspricht |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter lit. a) bis e) genannten
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Blue Cap AG läuft mit Beendigung Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Eine, auch mehrfache, Wiederwahl ist zulässig. Sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Peter Bräutigam, als auch Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Lebensläufe der vorgenannten Aufsichtsratskandidaten und des Ersatzmitglieds sind
zugänglich. |
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7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 für Bar- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals
zugänglich. Ferner wird der Bericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich |
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8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Die von der Hauptversammlung am 3. Juli 2020 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur
zugänglich. Ferner wird der Bericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich |
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9. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 und über die Ermächtigung Als ein Mittel, um Mitglieder des Vorstands sowie ausgewählte Führungskräfte und sonstige Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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Vor dem Hintergrund der vorstehend vorgeschlagenen Beschlussfassung über die Schaffung
eines Bedingten Kapitals 2022 und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms
erstattet der Vorstand schriftlich Bericht zum Vorschlag über die Schaffung des Bedingten
Kapitals 2022 und die wesentlichen Parameter des Aktienoptionsprogramms. Der Bericht
ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung
an über unsere Internetseite unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Ferner wird der Bericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich
sein.
II.
Anlagen zu Tagesordnungspunkt 6 (Lebensläufe der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten)
a) |
Michel Galeazzi, Partner des Private Equity Fonds Evoco AG in Zürich, Schweiz, wohnhaft in Zürich, Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien (ohne Blue Cap AG)
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b) |
Dr. Henning von Kottwitz, Vorstand der PartnerFonds AG i.L. in München und Geschäftsführer B&P Management Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien (ohne Blue Cap AG): keine |
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c) |
Kirsten Lange, Aufsichtsrätin der ATS Automation Tooling Systems Inc. in Toronto, Kanada, wohnhaft Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien (ohne Blue Cap AG)
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d) |
Freya Oehle, Geschäftsführerin der Deitausendsassa GmbH in Hamburg, wohnhaft in Hamburg, Deutschland Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien (ohne Blue Cap AG) keine |
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e) |
Dr. Michael Schieble, Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Biberach in Biberach an der Riß, wohnhaft Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien (ohne Blue Cap AG): keine |
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f) |
Dr. Kerstin Kopp (Ersatzmitglied), Rechtsanwältin und Partnerin bei Lupp + Partner in Frankfurt am Main, wohnhaft in Persönliche Daten
Beruflicher Werdegang
Ausbildung
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien (ohne Blue Cap AG) keine |
III.
Berichte an die Hauptversammlung
1. |
Bericht des Vorstands zu der unter Ziffer 7 der Tagesordnung genannten Schaffung eines Unter Tagesordnungspunkt 7 soll ein neues Genehmigtes Kapital 2022 von insgesamt Euro Die Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt, sich auch zukünftig an
Im Falle der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Bei Ausnutzung der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. Der Bezugsrechtsausschluss darf weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung
Im Zusammenhang mit der Absicht der Gesellschaft, Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Akquisitionswährung anbieten zu können, Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen
Das Bezugsrecht soll ferner ausgeschlossen werden können, wenn die neuen Aktien gegen Aktienoptionsprogramme, andere Beteiligungsprogramme und aktienbasierte Vergütungen Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung Der Vorstand wird über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals jeweils in der nächsten |
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2. |
Bericht des Vorstands zu der unter Ziffer 8 der Tagesordnung genannten Ermächtigung Unter Punkt 8 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien steht unter dem gesetzlichen Vorbehalt, Im Einzelnen: Erwerb eigener Aktien unter Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts Die eigenen Aktien sollen zunächst über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre Bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe Verwendung erworbener eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können die erworbenen eigenen Aktien durch ein Bei einer Veräußerung der eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre Zurückerworbene eigene Aktien können nach lit. c) (iii) der unter Tagesordnungspunkt Zurückerworbene eigene Aktien sollen nach lit. d) der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten. |
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3. |
Bericht des Vorstands zu der unter Ziffer 9 der Tagesordnung genannten Beschlussfassung Zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 schlagen Vorstand
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IV.
Allgemeine Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Mit dem COVID-19-Gesetz wurden verschiedene Erleichterungen für die Durchführung von
Hauptversammlungen unter Verwendung elektronischer Fernkommunikationsmittel eingeführt.
Durch das das Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10. September 2021 hat der Gesetzgeber die
Geltung von § 1 des COVID-19-Gesetzes bis einschließlich 31. August 2022 verlängert.
Mit Rücksicht auf die weiterhin fortdauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von den Erleichterungen des COVID-19-Gesetzes
erneut Gebrauch zu machen und die Hauptversammlung auch in diesem Jahr wiederum als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter)
abzuhalten. Mit dieser Entscheidung wollen Vorstand und Aufsichtsrat zudem auch gewährleisten,
dass die Durchführung der Hauptversammlung auch bei einer erneuten Verschlechterung
der aktuellen Corona-Lage sichergestellt ist.
Die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher an der Hauptversammlung
nicht physisch teilnehmen. Sie können jedoch die gesamte Hauptversammlung per Bild-
und Tonübertragung über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
live im Internet verfolgen.
Die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen, besteht nur
für Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (vgl. dazu die näheren Hinweise
im nachstehenden Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in
Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“). Dies gilt entsprechend für die Ausübung
des Stimmrechts.
Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton über den passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft begründen zudem kein Teilnahmerecht der Aktionäre
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs.
1 Satz 2 Aktiengesetz.
Allgemeine Hinweise zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
Da die Hauptversammlung auf der Grundlage von § 1 des COVID-19-Gesetzes auf Beschluss
des Vorstandes, dem der Aufsichtsrat mit Beschluss gemäß § 1 Abs. 6 des vorbezeichneten
Gesetzes zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz, sondern ausschließlich
als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt wird, können unsere Aktionäre – wie in
den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben – elektronisch über den passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
die Hauptversammlung verfolgen und ihre eingeräumten Aktionärsrechte wahrnehmen und
ihre Stimmen abgeben.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe
hierzu im nachfolgenden Abschnitt „Voraussetzungen für die für die Ausübung der Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“) werden den Aktionären die Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt.
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 Aktiengesetz i.V.m.
§ 3 Abs. 2 Aktiengesetz sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und
Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie
der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise
freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im passwortgeschützten Internetservice
der Gesellschaft sowie zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Blue Cap AG diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher
oder englischer Sprache anmelden und in Textform ihre Berechtigung durch einen Nachweis
des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben:
Blue Cap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen, das ist der 8. Juni 2022, 0.00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung unter der obigen Adresse, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ),
zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Die Anmeldung kann auch in der Weise erfolgen, dass der Aktionär das ihm über das
depotführende Kreditinstitut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt
und an das depotführende Kreditinstitut zurückschickt. Die erforderliche Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises des Anteilsbesitzes einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen
auch an diesem Zweifel, so kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur
Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Versammlung, insbesondere
des Stimmrechts, zurückweisen.
Nach Eingang von ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
werden die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung
Gemäß § 123 Abs. 4 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur Blue Cap AG für die Ausübung
der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des
Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag
erworben haben, können somit ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung,
insbesondere das Stimmrecht, nicht ausüben sei denn, er bzw. sie lässt sich bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur Ausübung der Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt,
wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag
ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Verfahren der Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Auch in diesem Fall muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erfolgen.
Briefwahlstimmen können ab dem 8. Juni 2022 unter Nutzung des auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 29. Juni 2022 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Die
notwendigen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
erhalten form- und fristgerecht angemeldete Aktionäre nach Eingang von ordnungsgemäßer
Anmeldung und ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft.
Die Abgabe von Stimmen durch die elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über
die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären
sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich gemachte
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die per elektronischer Briefwahl erfolgte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, diesen
gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen sowie sonstige Bevollmächtigte
können sich der elektronischen Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice
der Gesellschaft bedienen.
Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die elektronische Briefwahl
nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per
Post, Telefax oder E-Mail möglich ist.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, sich im nachfolgend beschriebenen Rahmen bei
der Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, einen
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten – vertreten
zu lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl (siehe oben) oder
durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen
der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, noch
ein Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs.
8 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird, oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder Personen im Sinne § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht
kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem
der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis zum 28. Juni 2022, 24.00 Uhr
(MESZ), der Gesellschaft zugehen:
Blue Cap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: bluecap@better-orange.de
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 8. Juni 2022
unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung
möglich. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2022 ist in dem passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor
in Textform übersandten Vollmacht möglich.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung bietet die
Gesellschaft ihren Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit, von
der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Auch in diesem Fall müssen die Anmeldung und die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erfolgen.
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche
Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß
den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts
bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Punkten der
Tagesordnung, auf die mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs.
2 Aktiengesetz bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie auf die vor
der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich gemachten Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte,
insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen sowie zum Einreichen von Stellungnahmen,
nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe
durch Bevollmächtigte“ genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens
28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2022
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis
zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Jahresabschluss der Blue Cap AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht
für die Blue Cap AG und den Konzern und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für
das Geschäftsjahr 2021, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns,
die Lebensläufe der unter Ziffer 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
und des vorgeschlagenen Ersatzmitglieds, die Berichte des Vorstands zu den unter Ziffer
7 und Ziffer 8 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschlüssen und zu der unter
Ziffer 9 der Tagesordnung genannten Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten
Kapitals und über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms können
im Internet unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen
ist über die Internetseite der Gesellschaft
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Gleiches gilt auch für die Erläuterungen der Rechte der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz
3 COVID-19-Gesetz, 131 Abs. 1 Aktiengesetz. Die Abstimmungsergebnisse werden nach
der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch) oder in der elektronischen
Form des § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur)
an den Vorstand der Blue Cap AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis
zum 4. Juni 2022 bis 24.00 Uhr (MESZ) zugehen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Anschrift zu richten:
Vorstand der Blue Cap AG, Ludwigstraße 11, 80539 München
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): ir@blue-cap.de
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz in Verbindung
mit § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Die Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/
oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten
an:
Blue Cap AG
– Investor Relations –
Ludwigstraße 11
D-80539 München
Fax-Nr.: + 49 (0)89 288909 – 19
E-Mail: ir@blue-cap.de
Die Blue Cap AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands
und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs.
1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer etwaigen
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen, wenn sie der Blue Cap AG spätestens bis zum 14. Juni 2022 bis 24.00
Uhr (MESZ) unter der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden
Voraussetzungen nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt,
wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat und ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldet ist.
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht
der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben das
Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz).
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen entschieden, dass Fragen spätestens einen Tag (24 Stunden) vor der Versammlung,
d.h. bis spätestens 28. Juni 2022, 10:00 Uhr (MESZ), im Wege der elektronischen Kommunikation
über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 Aktiengesetz noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen
Hauptversammlung zu.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
Abs. 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre können
im Internet unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen
ausüben oder ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz in Abweichung
von § 245 Nr. 1 Aktiengesetz unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in
der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich auf
elektronischem Wege über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://blue-cap.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
€ 4.396.290,00 und ist eingeteilt in 4.396.290 Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit jeweils 4.396.290. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien
können keine Stimmrechte ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigene Aktien.
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München, im Mai 2022
Blue Cap AG
Der Vorstand