Evonik Industries AG – Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Evonik Industries AG Essen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG § 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der Evonik Industries AG, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder […]